Donnerstag, 2. Dezember 2021

Hinweise zum Jahreswechsel

-Verträge mit nahen Angehörigen, insbesondere Mietverträge sollten geprüft werden, um die steuerliche Anerkennung beispielsweise aufgrund des gestiegenen Mietniveaus nicht zu gefährden.


-Investitionszeitraum IAB wurde für Bildungen in den Jahre 2017 und 2018 auf 5 Jahre bzw. 4 Jahre verlängert. Damit endet die Anschaffungsfrist für IABs aus beiden Jahren am 31.12.2022.

-Grenze für Sachbezüge erhöht sich ab dem 01.01.2022 von 44 Euro monatlich je Mitarbeiter auf 50 Euro.

Zinsfestsetzung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die Finanzverwaltung wird vorläufig keine Nachzahlungs- und Erstattungszinsen festsetzen, da das Bundesverfassungsgericht den Zinssatz mit 6% pro Jahr als überhöht angesehen hat. Der Gesetzgeber hat nun Zeit eine Neuregelung zu beschließen. Die aktuell nicht festgesetzten Zinsen könnten dann aber im Zuge der Neuregelung noch nachträglich erfolgen.

Rechnungsangaben

Für den Vorsteuerabzug sind zahlreiche Pflichtangaben auf der Rechnung zu erfüllen. Die Finanzverwaltung hat nun konkretisiert, dass die zwingende Angabe des Leistungs- oder Lieferdatums entbehrlich sein kann, wenn sich aufgrund der jeweiligen Branche bereits ergibt, dass das Rechnungsdatum dem Leistungs-/Lieferdatum entspricht.

Donnerstag, 4. November 2021

Arbeitgeberzuschuss zu Betriebsrenten





Ab dem 01.01.2022 ist ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung einer betrieblichen Altersversorgung von Arbeitnehmern zu zahlen. Der Zuschuss i.H.v. 15% des Umwandlungsbetrags soll die Arbeitgeberersparnis für die Sozialversicherungsbeiträge ausgleichen.

Anpassungen Mindestlohn

Der allgemeine Mindestlohn erhöht sich ab dem 01.01.2022 auf 9,82 Euro und ab dem 01.07.2022 auf 10,45 Euro.

Rückmeldeverfahren zur ersten Corona Soforthilfe

Aktuell fordert die L-Bank alle Unternehmen, die im Frühjahr 2020 die erste Corona-Soforthilfe erhalten haben dazu auf, an einem Rückmeldeverfahren bis zum 19.12.2021 teilzunehmen. Hintergrund ist, dass ermittelt werden muss, ob der Anspruch auf Auszahlung der Soforthilfe in der erfolgten Höhe gerechtfertigt war. Da eine Liquiditätslücke in den 3 Monaten ab der Antragstellung erforderlich war und geschätzt werden musste (zu einer Zeit während des Lockdowns) war bei vielen Unternehmen überhaupt nicht klar, wie hoch der tatsächliche Anspruch sein wird. Außerdem waren zahlreiche Fragen hinsichtlich der Ermittlung der Liquiditätslücke noch nicht geklärt, dies ist inzwischen erfolgt. Da viele Anträge in der Lockdownphase gestellt wurden, wurde oftmals von diesem Worst-Case-Szenario ausgegangen. Kurz darauf endete der Lockdown, wodurch dieses Szenario oft nicht eingetreten ist und deutlich bessere Umsätze erzielt wurden. Dies führt nun in vielen Fällen dazu, dass mit hohen Rückzahlungen zu rechnen ist.

Dienstag, 19. Oktober 2021

Schlussrechnung Corona Soforthilfe 2020 - wichtiges Schreiben von der L-Bank

 Wie inzwischen bekannt wurde, gibt es nun für die erste Soforthilfe (Maximalbeträge 9.000, 15.000, 30.000 Euro) ein Schlussabrechnungsverfahren, mit dem eine mögliche Überzahlung berechnet werden muss. In den kommenden Wochen verschickt die L-Bank an alle Unternehmen einen Brief mit entsprechenden Informationen. Die Schlussrechnung muss dann bis zum 19.12.21 erfolgen, ansonsten wird der Zuschuss in voller Höhe zurückgefordert.

Montag, 18. Oktober 2021

Corona-Bonus Mitarbeiter bis maximal 1.500 Euro

 

Mit Beginn der Pandemie wurde die steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlung eingeführt. Die Auszahlung wurde mehrfach verlängert, aktuell ist eine Auszahlung bis zum 31.03.22 möglich, sofern der Betrag noch nicht voll ausgeschöpft wurde. Das BMF-Schreiben mit den Voraussetzungen wurde jedoch erneut aktualisiert. Unter anderem muss es sich um eine zusätzliche freiwillige Leistung handeln, die auch keine Leistung mit Rechtsanspruch ersetzen darf. Dies muss durch eine eindeutige Vereinbarung oder Erklärung ersichtlich sein, z.B. über einen Hinweis bei der Überweisung oder Lohnabrechnung.

Übergangsregelung kurzfristige Beschäftigung endet

 

Aufgrund der Pandemie wurden die Zeitgrenzen der kurzfristigen Beschäftigung für den Zeitraum 01.03.21-31.10.21 angehoben, um eine längere Beschäftigung zu gewährleisten. Diese Regelung endet nun am 31.10.21 und es gelten wieder die früheren Zeitgrenzen.

Helfer in Impfzentren

Die Helfer in privat betriebenen Impfzentren können nach einer Neuregelung wie auch die Helfer in den öffentlich geführten Zentren die Begünstigung der Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen.

Verzinsung von Steuerzahlungen und -erstattungen

Das Bundesverfassungsgericht hat den Zinssatz von 6% als zu hoch angesehen und die Verzinsung damit verfassungswidrig erklärt. Dies gilt zwar für Zeiträume ab 01.01.14, das Gericht hat aber zugelassen den Zinssatz weiter bis zum 31.12.18 weiter anzuwenden. Für Zeiträume ab 2019 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung bis zum 31.07.22 erstellen, die dann rückwirkend ab 2019 gelten soll.

Dienstag, 7. September 2021

Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung

Der seit dem 01.01.2019 geltende Pflichtzuschuss von 15% für Entgeltumwandlungs-Versorgungen wird ab dem 01.01.2022 auch auf Altverträge vor dem 01.01.2019 ausgeweitet.

Verpflichtende Angabe bei Minijobs

 

Ab dem 01.01.2022 ist auch bei der Lohnanmeldung für Minijobber die jeweilige Steuer-ID-Nummer des Mitarbeiters mit zu übermitteln. Da bei bestehenden Arbeitsverhältnissen oft noch keine ID-Nummer abgefragt wurde, sind diese entsprechend bis zum 31.12.2021 noch anzufordern.

Berechnung der Zuwendung im Rahmen von Betriebsveranstaltungen

 

Bei Betriebsveranstaltungen können bis zu 110 Euro je Mitarbeiter steuerfrei aufgewendet werden. Ein darüber hinausgehender Betrag stellt steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass es für die Berechnung der Grenze und des Arbeitslohns nicht auf die Anzahl der angemeldeten Mitarbeiter ankommt, sondern auf die Anzahl der endgültigen Teilnehmer. Fallen kurzfristig Mitarbeiter aus oder sagen ab, reduziert sich entsprechend die Teilnehmerzahl auf die die Gesamtkosten der Veranstaltung aufgeteilt werden.

In eigener Sache: Fritz Hilfinger feiert 50. Jubiläum in der Kanzlei

Am 01. September 1971 begann Fritz Hilfinger seine Ausbildung in der Kanzlei von Fridolin Weber, die er später übernahm und deren Entwicklung er über Jahrzehnte leitete und bis heute prägte. Das gesamte Team gratuliert hierzu herzlichst und freut sich, dass Fritz Hilfinger noch immer mit Schwung an Bord ist.

Montag, 2. August 2021

Überbrückungshilfe 3 Plus Zeitraum Juli 2021 bis September 2021

Die Antragsmöglichkeit für das Folgeprogramm wurden am 26.07.2021 freigeschaltet. Wir empfehlen jedoch aufgrund der Erfahrungen in den bisherigen Hilfsprogrammen, die Antragstellung möglichst lange abzuwarten, da wieder mit laufenden Anpassungen und Korrekturen zu rechnen sein wird.

Überbrückungshilfe 3 Zeitraum November 2020 bis Juni 2021

Die Antragsfrist wurde bis zum 31.10.2021 verlängert. Dies war zwingend notwendig nachdem umfangreiche Änderungen der Voraussetzungen am 30.06.2021 veröffentlicht wurden.

Neuregelung von Sachbezugskarten

Entgegen erster Befürchtungen über die Neuregelung der steuerbegünstigten Sachbezüge, hat das BMF mit einem aktuellen Schreiben auch weiterhin die Nutzung von sog. Sachbezugskarten (z.B. Prepaid-Kreditkarten) als zulässig festgelegt. Hierfür sind zwar einige Voraussetzungen zu erfüllen, die Anbieter haben aber bis zum 31.12.2021 Zeit, Ihre Systeme entsprechend umzustellen, damit es weiterhin genutzt werden kann.

Pflicht zur Registrierung im Transparenzregister

Im Zuge der Geldwäschebekämpfung wurde bereits vor einigen Jahren das Transparenzregister geschaffen, in das Unternehmen die wirtschaftlich Berechtigten eintragen müssen, wenn diese nicht beispielweise aus dem Handelsregister ersichtlich sind. Nun wurde beschlossen, dass sich ALLE Unternehmen registrieren müssen. Hierfür gibt es verschiedene Übergangsfristen.

Montag, 5. Juli 2021

Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen im Privatvermögen

 

Jahrelang wurden PV-Anlagen leicht verkauft, da eine erhebliche steuerliche Entlastung im Zusammenhang mit dem Kauf zu einer sehr hohen Rendite-Kalkulation geführt hat. Aufgrund der deutlich gesunkenen Einspeisevergütungen und gestiegenen Eigenverbrauchsanteile werden immer mehr Anlagen vom Finanzamt steuerlich nicht mehr anerkannt, da eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ersichtlich ist. Der Steuereffekt würde somit nicht eintreten. Das Finanzministerium hat hierzu nun eine klarstellende Regelung getroffen. Nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit uns auf.

Urteil zur Rentenbesteuerung

Wie in vielen Medien berichtet wurde, hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass es aufgrund des aktuellen Gesetzes zu sog. Doppelbesteuerungen kommen kann. Wichtiger Hinweis: das Gericht hat im Urteil festgestellt, dass die aktuell in Rente befindlichen Jahrgänge hiervon noch NICHT betroffen sind. Aufgrund des langfristigen Ansteigens des Steueranteils für die Rente, der abhängig vom Jahr des ersten Rentenbezugs ist, ist absehbar, dass für zukünftige Jahrgänge derartige Fälle eintreten werden. Dies ist aber noch nicht der Fall. Der Gesetzgeber hat daher noch Zeit das Gesetz anzupassen.

Frist zur Antragstellung der Überbrückungshilfe 3

Die Antragsfrist wurde vom 31.08.2021 auf den 31.10.2021 verlängert. Gleichzeitig wurde die „Überbrückungshilfe 3 plus“ beschlossen. Hierbei handelt es sich um die zeitliche Verlängerung der normalen Ü3, die am 30.06.2021 endet, für die Monate Juli, August und September.

Digitale Kassensysteme – die technische Sicherheitseinrichtung TSE

Inzwischen sind die Übergangsfristen für die Einrichtung einer TSE in digitalen Kassensystemen ausgelaufen. Da insbesondere die Anbieter der Cloud-Variante teilweise ihre Zertifizierungen noch nicht erhalten haben, besteht die Möglichkeit einen begründeten Einzelantrag auf Fristverlängerung zu stellen, damit das Finanzamt die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung noch nicht beanstandet.

Mittwoch, 2. Juni 2021

Erhaltungsaufwendungen im Todesfall

 

Werden bei einer Vermietung größerer Instandhaltungen über mehrere Jahre abgeschrieben, ist im Todesfall des Eigentümers der gesamte Restbetrag der noch nicht abgeschriebenen Instandhaltungen im Todesjahr vollständig anzusetzen. Der Restbetrag kann nicht von den Erben weiter genutzt werden.

Absetzbarkeit von Zeitungsabonnements

Erneut hat ein Finanzgericht entschieden, dass die Kosten einer Tageszeitung keine Betriebsausgaben darstellen, da eine Aufteilung in einen privaten und einen betrieblichen Anteil nicht möglich ist. Werden Zeitungen und Zeitschriften jedoch zur Überbrückung von Wartezeiten von Kunden und Gästen (z.B. beim Friseur, Arzt, usw.) bereit gelegt, handelt es sich in vollem Umfang als Betriebsausgaben.

Corona Überbrückungshilfe 3

Aufgrund erneuter Änderungen in den FAQs der Hilfe wurden nun einige Einschränkungen im Bereich der zu berücksichtigenden Kosten eingeführt. Nachdem seit mehreren Wochen eine „inoffizielle Auflistung zu berücksichtigender Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen“ kursiert ist, die von einigen Verbänden massiv beworben wurde, hat das Wirtschaftsministerium nun reagiert. Es wurde zwar eine vergleichbare Liste als Anlage in die FAQs mit aufgenommen, diese wurde aber um einige sehr entscheidende Punkte gekürzt. Beispielsweise zählt der Austausch eines Teppichs gegen einen abwischbaren Boden oder die Sanierung eines Bades NICHT wie in der ursprünglichen Liste aufgeführt zu den geförderten Hygienemaßnahmen. Um den gesamten Förderbereich zusätzlich einzuschränken wurde über die Auflistung außerdem noch ergänzt, dass alles Maßnahmen „primär der Existenzsicherung“ dienen müssen und dies durch ein schlüssiges Hygienekonzept dargestellt werden muss. Die beliebigen Modernisierungs-Investitionen, die zeitweise beantragt wurden, sollen offensichtlich eingedämmt werden.

Dienstag, 4. Mai 2021

Verbilligte Vermietung aufgrund Corona

Reduzieren sich die Mieteinnahmen aufgrund der Corona-Krise z.B. wegen vereinbartem Mieterlass oder Nicht-Zahlung der Mieter, so führt das Unterschreiten des sonst vorgeschriebenen Mietvergleichs nicht zu einer Kürzung der Werbungskosten oder gar zu einem Wegfall der gesamten Einkünfteerzielungsabsicht. Dies gilt aber nur für Mietobjekte im Privatvermögen, die nicht zu Wohnzwecken dienen!

Programm zur Förderung von Ausbildungsplätzen angepasst

Das Programm zur Förderung von Ausbildungsplätzen, das aufgrund der Corona-Pandemie eingeführt wurde, wurde über die bisherige Frist hinaus verlängert und auch betreffend der Höhe angepasst bzw. erhöht. Das Programm richtet sich an Betriebe, die stark von der Corona-Krise betroffen sind und die dennoch die bisherige Anzahl Ausbildungsplätze anbieten bzw. sogar noch erhöhen.

Erhöhung Mindestlohn ab 01.07.2021

Der allgemeine Mindestlohn wird in der nächsten Stufe ab dem 01.07.2021 auf 9,60 Euro/Stunde erhöht. In weiteren Schritten wird er ab dem 01.01.2022 auf 9,82 Euro und ab dem 01.07.2022 auf 10,45 Euro erhöht. Die Erhöhungen sind auch bei Minijobbern zu beachten, so dass es in vielen Fällen zu einem Überschreiten der Minijobgrenze kommen wird, falls die Arbeitszeit nicht entsprechend reduziert wird.

Montag, 22. März 2021

Ausnahme von der Grunderwerbsteuer

Um die Grunderwerbsteuer zu reduzieren konnte bisher die anteilige Höhe der Instandhaltungsrücklage aus dem Kaufpreis herausgerechnet werden. Dies ist nun nach einer neuen BFH-Entscheidung nicht mehr möglich. Eine Reduzierung um mitverkaufte Gegenstände (Einbauschränke, Mobiliar, Küche usw.) bleibt aber weiterhin möglich.

3. Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet

 Ein weiteres Maßnahmenpaket enthält folgende Regelungen:


- Erneuter einmaliger Kinderbonus von 150 Euro je Kind

- Reduzierter Steuersatz von 7% für Gastronomiebetriebe (nur auf Speisen) wird bis zum 31.12.2022 verlängert

Förderung von Digitalisierung und IT-Ausstattung

Um die Digitalisierung zu beschleunigen, hat das Finanzministerium eine quasi Sofortabschreibung für Anschaffungen eingeführt indem es die Nutzungsdauern unabhängig von der Höhe der Kosten auf 1 Jahr reduziert hat. Dies gilt beispielsweise für Software, Warenwirtschaftsprogramme, ERP-Systeme, Anschaffungen von PCs, Laptops, Tablets, Smartphones usw.

Montag, 8. März 2021

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht





Erneut wurde die Insolvenzantragspflicht verlängert bis zum 30.04.21. Dies gilt aber nur in Fällen der bilanziellen Überschuldung. Bei (drohender) Zahlungsunfähigkeit gilt die Insolvenzantragspflicht weiterhin, außer bereits beantragte Corona-Hilfen werden absehbar die Zahlungsunfähigkeit bei Ihrer Auszahlung decken.

Dienstag, 2. März 2021

Home-Office-Pauschale

Für die Jahre 2020 und 2021 wurde eine Home-Office-Pauschale von 5 Euro je Arbeitstag im Home-Office eingeführt (maximal 600 Euro im Jahr). Im Gegenzug wird dann aber die Entfernungspauschale für diese Tage gestrichen. Bei einer Entfernung Wohnung-Tätigkeitsstätte führt dies ab einer Entfernung von 17 Km zu einem schlechteren Ergebnis als die Entfernungspauschale. Achtung: die Home-Office-Pauschale erhöht nicht den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. In vielen Fällen führt die Pauschale daher ins Leere.

Corona

 Die Finanzämter verlängern die vereinfachten Anforderungen an Stundungsmöglichkeiten und Herabsetzungen von Vorauszahlungen zur Entlastung der Liquidität.


Die Überbrückungshilfe 3 ist in Kraft getreten und strotzt vor Fehlern und Unklarheiten und stellt uns vor ein extrem großes Problem: Umsatz und Kosten müssen für den gesamten Zeitraum November 20 bis Juni 21 vollständig erfasst werden. Damit es am Ende nicht zu großen Rückzahlungen kommt ist eine halbwegs realistische Schätzung der weiteren Entwicklung erforderlich. Hier sind wir auf die entsprechende Einschätzung der Unternehmen angewiesen.

Montag, 1. Februar 2021

Details zur Abzugsfähigkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen

 Über die seit dem 01.01.2020 geltende neue Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen für die eigengenutzte Wohnung hatten wir bereits informiert. Im Januar hat das BMF nun eine 36-seitige Richtlinie veröffentlicht, die zahlreiche Detailfragen regelt. Von vornherein ausgeschlossen ist die Steuerbegünstigung von 20% der gesamten Sanierungskosten, wenn für die gleichen Arbeiten bereits öffentliche (KFW, L-Bank usw.) Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen beansprucht wurden.

Jahressteuergesetz

Über einige Änderungen durch das Jahressteuergesetz hatten wir bereits informiert. Im aktuellen Rundschreiben sind nochmals einzelne Punkte im Detail aufgeführt.

Mindestlohn 2021

Wie bereits berichtet, wurden die kommenden Steigerungen des allgemeinen Mindestlohns beschlossen. Diese lauten wie folgt:


Ab 01.01.2021: 9,50 Euro

Ab 01.07.2021: 9,60 Euro

Ab 01.01.2022: 9,82 Euro

Ab 01.07.2022: 10,45 Euro

Grundsteuererlass bis 31.03.2021 beantragen

Bei gravierenden Mietausfällen im Vorjahr kann unter Umständen ein Grundsteuererlass beantragt werden. Frist ist hier der 31.03.2021.

Montag, 4. Januar 2021

Jahressteuergesetz

Kurz vor Jahreswechsel wurde das Jahressteuergesetz verabschiedet. Hierzu einige wichtige Punkte:

-Verlängerung Corona-Prämie für Mitarbeiter bis 30.06.2021 (nur sofern noch nicht voll in 2020 genutzt)

-Erhöhung Investitionsabzugsbetrag für Anschaffungen von 40% auf 50%

-Erhöhung Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag

-Verlängerung der Steuerbefreiung von Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld

-Vermietung an Mitarbeiter: es kann ein Abschlag von 1/3 auf die ortsübliche Miete gemacht werden ohne eine steuerpflichtige Nutzung auszulösen

-Verbilligte Wohnraumüberlassung: es müssen nur noch 50% der ortsüblichen Miete verlangt werden, damit es nicht zu einer Kostenkürzung kommt

-Spendenbescheinigungen müssen nur noch bei Beträgen über 300 Euro eingereicht werden