Dienstag, 19. Oktober 2021

Schlussrechnung Corona Soforthilfe 2020 - wichtiges Schreiben von der L-Bank

 Wie inzwischen bekannt wurde, gibt es nun für die erste Soforthilfe (Maximalbeträge 9.000, 15.000, 30.000 Euro) ein Schlussabrechnungsverfahren, mit dem eine mögliche Überzahlung berechnet werden muss. In den kommenden Wochen verschickt die L-Bank an alle Unternehmen einen Brief mit entsprechenden Informationen. Die Schlussrechnung muss dann bis zum 19.12.21 erfolgen, ansonsten wird der Zuschuss in voller Höhe zurückgefordert.