Montag, 2. August 2021

Überbrückungshilfe 3 Plus Zeitraum Juli 2021 bis September 2021

Die Antragsmöglichkeit für das Folgeprogramm wurden am 26.07.2021 freigeschaltet. Wir empfehlen jedoch aufgrund der Erfahrungen in den bisherigen Hilfsprogrammen, die Antragstellung möglichst lange abzuwarten, da wieder mit laufenden Anpassungen und Korrekturen zu rechnen sein wird.

Überbrückungshilfe 3 Zeitraum November 2020 bis Juni 2021

Die Antragsfrist wurde bis zum 31.10.2021 verlängert. Dies war zwingend notwendig nachdem umfangreiche Änderungen der Voraussetzungen am 30.06.2021 veröffentlicht wurden.

Neuregelung von Sachbezugskarten

Entgegen erster Befürchtungen über die Neuregelung der steuerbegünstigten Sachbezüge, hat das BMF mit einem aktuellen Schreiben auch weiterhin die Nutzung von sog. Sachbezugskarten (z.B. Prepaid-Kreditkarten) als zulässig festgelegt. Hierfür sind zwar einige Voraussetzungen zu erfüllen, die Anbieter haben aber bis zum 31.12.2021 Zeit, Ihre Systeme entsprechend umzustellen, damit es weiterhin genutzt werden kann.

Pflicht zur Registrierung im Transparenzregister

Im Zuge der Geldwäschebekämpfung wurde bereits vor einigen Jahren das Transparenzregister geschaffen, in das Unternehmen die wirtschaftlich Berechtigten eintragen müssen, wenn diese nicht beispielweise aus dem Handelsregister ersichtlich sind. Nun wurde beschlossen, dass sich ALLE Unternehmen registrieren müssen. Hierfür gibt es verschiedene Übergangsfristen.