Die langfristige Vermietung von Immobilien ist umsatzsteuerfrei sofern nicht zur Steuerpflicht optiert wird. Der BFH hat nun entschieden, dass auch die Mit-Vermietung von Einrichtungen (z.B. Mobiliar, Praxiseinrichtungen) steuerfrei ist, da diese als Nebenleistung zur Vermietung und nicht als eigenständiges Mietobjekt gilt.
Montag, 26. Februar 2018
Dienstag, 6. Februar 2018
Ausfall privater Darlehensforderung als steuerlicher Verlust
Der BFH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass durch die Einführung der Abgeltungssteuer der Verlust aufgrund Ausfalls eines privaten Darlehens steuerlich gelten gemacht werden kann.
Abonnieren
Posts (Atom)