Montag, 24. Juni 2019

Gleitzonenregelung für sog. Midijobber angepasst


Die Gleitzonenregelung für Lohnbereiche zwischen 450 und 850 Euro bei der der Arbeitnehmer noch nicht die vollen Sozialversicherungsanteile zu tragen hat, wird zum 01.07.2019 angepasst. Zum einen wird die Höchstgrenze auf 1.300 Euro monatlich angehoben, zum anderen wird das Einkommen nun in voller Höhe für den Rentenanspruch berücksichtigt und nicht mehr mit einem reduzierten Anteil.

Montag, 17. Juni 2019

Umsatzsteuerliche Zuordnung Frist 31. Juli


Für gemischt genutzte Gebäude und Gebäudeteile (z.B. Photovoltaikanlagen) gab es bisher eine Meldefrist bis zum 31.05. des Folgejahres. Hierbei musste dem Finanzamt mitgeteilt werden, falls eine umsatzsteuerliche Zuordnung für Zwecke des Vorsteuerabzugs gewollt ist, sonst ist der Vorsteuerabzug nicht möglich gewesen. Diese Frist wurde ab dem Jahr 2019 auf den 31.07. verlängert.