Montag, 28. November 2016

Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel

-Ab 01.01.2017 erhöht sich der verpflichtende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € auf 8,84 € je Stunde. Betroffene Gehälter sind zeitnah anzupassen.
-Grund- und Kinderfreibeträge werden erhöht. Grundfreibetrag auf 8.820 €, Kinderfreibetrag auf 4.716 € bzw. Kindergeld um jeweils 2 €.

Montag, 21. November 2016

Verbilligte Vermietung an Angehörige

Wird eine Wohnung verbilligt an Angehörige überlassen, dann sind die Kosten nur anteilig abzugsfähig, wenn die Miete weniger als 66 % der ortsüblichen Miete beträgt. Der BFH hat nun entschieden, dass hierfür die Bruttomiete inklusive umlagefähigen Nebenkosten für den Vergleich heranzuziehen ist und nicht die Kaltmiete.

Montag, 14. November 2016

Hinweis Bauleistende: bitte eigene Bescheinigungen prüfen

Bauleistende müssen die Gültigkeit ihrer Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugssteuer § 48b EstG und ihrer Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke §13b UStG überprüfen. Wenn die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, sind neue Bescheinigungen zu beantragen.

Dienstag, 8. November 2016

Einigung im Streit um die Erbschaft- und Schenkungsteuer

Bundestag und Bundesrat haben sich endlich auf eine entsprechende Gesetzesänderung geeinigt. Geändert werden lediglich einige Details bei der Bewertung und Besteuerung von Betriebsvermögen. Die bisherige Regelung mit steuerfreien Verschonungsabschlägen gilt weitestgehend weiter. Einschränkungen gibt es bei der Notwendigkeit den Betrieb mit entsprechenden Mitarbeiterzahlen weiterzuführen, sowie die Einstufung welche Vermögenswerte innerhalb des Betriebs begünstigt sind. Das Gesetz gilt rückwirkend ab dem 30.06.2016.

Mittwoch, 2. November 2016

Verwaltungsanweisung zur Steuerverlagerung bei Bauleistungen §13b UStG

Mit einem neuen Anwendungsschreiben konkretisiert die Finanzverwaltung die Fälle des §13b. Als Bauleistungen gelten auch Lieferungen und Leistungen von bzw. an Gegenständen und Maschinen, die auf Dauer in bzw. an einem Gebäude installiert werden und nicht ohne größeren Aufwand wieder entfernt werden können. Hiervon sind in der Hauptsache die sog. Betriebsvorrichtungen betroffen.