Montag, 5. Juni 2023

Mieterabfindungen als sofort abziehbare Kosten

 

Der BFH hat entschieden, dass Mieterabfindungen zur vorzeitigen Beendigung der Mietverhältnisse auch direkt nach dem Kauf der Immobilie sofort abziehbare Aufwendungen sind und keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Überschreiten der schädlichen 15%-Grenze.

Immobilienveräußerung im Scheidungsfall





Erhält im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung ein Partner den Anteil des anderen, der bereits vor der Scheidung aus der Immobilie ausgezogen ist, kann die Übertragung zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäft werden, wenn die 10-jährige Spekulationsfrist nicht eingehalten wurde. Auch die Ausnahme bei Selbstnutzung vor Übertragung kann ggf. Ausscheiden, wenn der Übertragende Partner bereits ausgezogen ist und die entsprechenden Nutzungsfristen nicht eingehalten wurden.