Montag, 11. Mai 2020

Corona Maßnahmen: Steuerbefreiung von Aufstockungen zum Kurzarbeitergeld

Am 06.05.2020 hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft und Beschäftigten verabschiedet.
Beim Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld werden Aufstockungsbeträge, die die Arbeitgeber über das Kurzarbeitergeld hinaus bis zu 80% des Nettolohns bezahlen nicht nur sozialversicherungsfrei, sondern auch steuerfrei behandelt. Dies gilt für Kurzarbeitergeld im Zeitraum 29.02.2020 bis 31.12.2020.

Donnerstag, 7. Mai 2020

Corona-Maßnahmen: Umsatzsteuer Gastronomie

Am 06.05.2020 hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft verabschiedet.
Um die schwer betroffene Gastronomie nach der Wiedereröffnung zu entlasten wird der Umsatzsteuersatz für die Zeit vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 von 19% auf 7% reduziert.
Wichtig: die Senkung gilt nur für die Speiseumsätze, NICHT für die Getränkeumsätze. Hier bleibt es nach wie vor beim Regelsteuersatz mit 19%.
In vielen Betrieben wird es daher notwendig sein bis zum 01.07.2020 die Kassensysteme umzustellen, damit der richtige Umsatzsteuersatz verbucht wird.