Übernimmt
ein Erbe gegen Entgelt den Erbteil eines Miterben, so gilt dies als Kauf der
jeweiligen Bestandteile, die sich im Erbe befinden. Bei einer Immobilie würde
dies bedeuten, dass durch die Übernahme des Erbteils die 10-jährige
Spekulationsfrist neu beginnt und ein Verkauf innerhalb der folgenden zehn
Jahre steuerpflichtig sein kann.