Freitag, 10. März 2023

Gewinnerzielungsabsicht bei PV-Anlagen im Privatbereich

Unabhängig vom politischen Willen, den Ausbau von PV-Anlagen voran zu treiben, ist aus steuerlicher Sichtweise für die Anerkennung von Verlusten dennoch eine Gewinnerzielungsabsicht nachzuweisen. Andernfalls werden die Verluste nicht anerkannt. Das Problem gilt jedoch nur noch bei Altfällen, da die Erträge aus PV-Anlagen ab dem Jahr 2022 steuerfrei gestellt wurden und die Kosten für neue Anlagen daher sowieso nicht mehr berücksichtigt werden können.