Dienstag, 7. September 2021

Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung

Der seit dem 01.01.2019 geltende Pflichtzuschuss von 15% für Entgeltumwandlungs-Versorgungen wird ab dem 01.01.2022 auch auf Altverträge vor dem 01.01.2019 ausgeweitet.

Verpflichtende Angabe bei Minijobs

 

Ab dem 01.01.2022 ist auch bei der Lohnanmeldung für Minijobber die jeweilige Steuer-ID-Nummer des Mitarbeiters mit zu übermitteln. Da bei bestehenden Arbeitsverhältnissen oft noch keine ID-Nummer abgefragt wurde, sind diese entsprechend bis zum 31.12.2021 noch anzufordern.

Berechnung der Zuwendung im Rahmen von Betriebsveranstaltungen

 

Bei Betriebsveranstaltungen können bis zu 110 Euro je Mitarbeiter steuerfrei aufgewendet werden. Ein darüber hinausgehender Betrag stellt steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass es für die Berechnung der Grenze und des Arbeitslohns nicht auf die Anzahl der angemeldeten Mitarbeiter ankommt, sondern auf die Anzahl der endgültigen Teilnehmer. Fallen kurzfristig Mitarbeiter aus oder sagen ab, reduziert sich entsprechend die Teilnehmerzahl auf die die Gesamtkosten der Veranstaltung aufgeteilt werden.

In eigener Sache: Fritz Hilfinger feiert 50. Jubiläum in der Kanzlei

Am 01. September 1971 begann Fritz Hilfinger seine Ausbildung in der Kanzlei von Fridolin Weber, die er später übernahm und deren Entwicklung er über Jahrzehnte leitete und bis heute prägte. Das gesamte Team gratuliert hierzu herzlichst und freut sich, dass Fritz Hilfinger noch immer mit Schwung an Bord ist.