Dienstag, 7. September 2021

Berechnung der Zuwendung im Rahmen von Betriebsveranstaltungen

 

Bei Betriebsveranstaltungen können bis zu 110 Euro je Mitarbeiter steuerfrei aufgewendet werden. Ein darüber hinausgehender Betrag stellt steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass es für die Berechnung der Grenze und des Arbeitslohns nicht auf die Anzahl der angemeldeten Mitarbeiter ankommt, sondern auf die Anzahl der endgültigen Teilnehmer. Fallen kurzfristig Mitarbeiter aus oder sagen ab, reduziert sich entsprechend die Teilnehmerzahl auf die die Gesamtkosten der Veranstaltung aufgeteilt werden.