Freitag, 7. Oktober 2022

Ermäßigte Umsatzsteuer in der Gastronomie auch in 2023

 Der Bundesrat hat nun die letzte Hürde für die Verlängerung der ermäßigten Umsatzsteuer auf Verpflegungsleistungen (außer Getränken) genommen.

Damit gilt die zeitlich befristete Reduzierung der Umsatzsteuer auch im Jahr 2023 weiter. 

Mittwoch, 5. Oktober 2022

Entwurf Jahressteuergesetz

Der aktuelle Entwurf des Jahressteuergesetzes sieht diverse Anpassungen in verschiedenen Bereichen vor, da noch nicht absehbar ist, welche Punkte tatsächlich verabschiedet werden, konzentrieren wir uns auf zwei Punkte die unstrittig sein dürften oder bei denen dringender Handlungsbedarf entstehen könnte.


Dringender Handlungsbedarf - Anpassungen im Bewertungsgesetz:

Bei Erbschaften und Schenkungen ist die Grundlage für die Bewertung von z.B. Grundstücken das Bewertungsgesetz. Hier sind je nach Gebäudeart unterschiedliche Bewertungsverfahren vorgegeben. Insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäuser ist hier das Sachwertverfahren anzuwenden. Der aktuelle Entwurf des Jahressteuergesetzes sieht vor, verschiedene Faktoren, die im Sachwertverfahren entscheidend sind, anzupassen. Diese Anpassungen dürften zu einer deutlichen Steigerung des ermittelten Werts führen (teilweise bis zu 50%). Dies würde bedeuten, dass bei einem Gebäude das bisher beispielsweise einen Wert von 600.000 Euro ergeben hätte, ab dem Jahr 2023 bis zu 900.000 Euro als Wert für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ergeben würde. Also 300.000 Euro mehr, was bei Steuerklasse 1 bisher zu einer Steuer von ca. 22.000 Euro geführt hätte, dann zu einer Steuer von 75.000 Euro führen würde.

Falls diese Änderung tatsächlich kommen sollte, sollten sowieso schon angedachte Übertragungen unbedingt noch im Jahr 2022 durchgeführt werden.

Unstrittiger Punkt – Homeoffice-Pauschale:

Die Home-Office-Pauschale, die befristet wurde bis 31.12.2022 soll dauerhaft anwendbar werden und der Maximalbetrag auf 1.000 Euro im Jahr (200 Tage x 5 Euro) erhöht werden.