Mittwoch, 23. September 2020

Entwurf des Jahressteuergesetzes

 

Wie jedes Jahr wurde kürzlich ein umfangreicher Entwurf für ein Jahressteuergesetz mit zahlreichen Änderungen bekanntgegeben. Da erfahrungsgemäß nur ein kleiner Teil des Entwurfs tatsächlich umgesetzt wird, werden wir hierauf erst später näher eingehen, wenn sich abzeichnet, welche Änderungen kommen werden.

Änderungen beim Mindestlohn

 

Die Mindestlohnkommission hat eine schrittweise Anhebung des Mindestlohns empfohlen. Diesen Empfehlungen ist bisher immer gefolgt worden, daher ist mit einer entsprechenden Umsetzung zu rechnen. Insbesondere im Bereich der Minijobs kann es daher Handlungsbedarf geben. Bei neuen Arbeitsverhältnissen sollte von vornherein auf die entsprechenden Stundenlöhne geachtet werden. Voraussichtliche Entwicklung des Mindestlohns gemäß Empfehlung der Mindestlohnkommission:

01.01.2020: 9,35 €, 01.01.2021: 9,50 €, 01.07.2021: 9,60 €, 01.01.2022: 9,82 €, 01.07.2022: 10,45 €

Montag, 7. September 2020

Antragsfrist Corona-Überbrückungshilfe


Die Antragsfrist für das zweite Hilfspaket wurde bereits Anfang August vom 31.08. auf den 30.09. verlängert. Vergangene Woche hat sich der Koalitionsausschuss darauf geeinigt, das Paket sogar bis zum Jahresende zu verlängern. Dies betrifft nicht nur die Antragsfrist sondern auch die möglichen Förderzeiträume. Wie die genauere Ausweitung geregelt sein wird, steht noch nicht fest. Dies muss noch im Bundestag beschlossen werden.

Dienstag, 1. September 2020

Begünstigter Steuersatz bei Restaurantleistungen

Gerade im Hotel-Bereich macht die Unterscheidung der Steuersätze bei Restaurantleistungen häufig Probleme aufgrund von Pauschalangeboten. Das BMF hat nun im Rahmen der Corona-Steuersatzänderungen folgende Pauschalberechnung zugelassen: Pauschalangebote bei denen Unterbringung, Verpflegung und weitere Leistungen in einem Preis zur Verfügung gestellt werden können betreffend des regulären Steuersatzes (aktuell 16% Ust) mit 15% des Pauschalpreises berechnet werden, der Rest mit dem ermäßigten Steuersatz von aktuell 5% Ust.

Elektronische Kassensysteme

Für elektronische Kassensysteme läuft die Frist zur Nachrüstung mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zum 30.09.2020 aus. Diese ist für die Ordnungsmäßigkeit der Kasse zwingend vorgeschrieben. Die meisten Bundesländer haben nun weitere Übergangsfristen (meist der 31.03.2021) bekannt gegeben. In den meisten Ländern jedoch mit der Voraussetzung, dass eine Auftragsbestätigung zur Umrüstung bis zum 30.09.2020 vorliegt.