Dienstag, 1. September 2020

Elektronische Kassensysteme

Für elektronische Kassensysteme läuft die Frist zur Nachrüstung mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zum 30.09.2020 aus. Diese ist für die Ordnungsmäßigkeit der Kasse zwingend vorgeschrieben. Die meisten Bundesländer haben nun weitere Übergangsfristen (meist der 31.03.2021) bekannt gegeben. In den meisten Ländern jedoch mit der Voraussetzung, dass eine Auftragsbestätigung zur Umrüstung bis zum 30.09.2020 vorliegt.