Über die seit dem 01.01.2020 geltende neue Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen für die eigengenutzte Wohnung hatten wir bereits informiert. Im Januar hat das BMF nun eine 36-seitige Richtlinie veröffentlicht, die zahlreiche Detailfragen regelt. Von vornherein ausgeschlossen ist die Steuerbegünstigung von 20% der gesamten Sanierungskosten, wenn für die gleichen Arbeiten bereits öffentliche (KFW, L-Bank usw.) Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen beansprucht wurden.
Montag, 1. Februar 2021
Details zur Abzugsfähigkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen
Jahressteuergesetz
Über einige Änderungen durch das Jahressteuergesetz hatten wir bereits informiert. Im aktuellen Rundschreiben sind nochmals einzelne Punkte im Detail aufgeführt.
Mindestlohn 2021
Wie bereits berichtet, wurden die kommenden Steigerungen des allgemeinen Mindestlohns beschlossen. Diese lauten wie folgt:
Ab 01.01.2021: 9,50 Euro
Ab 01.07.2021: 9,60 Euro
Ab 01.01.2022: 9,82 Euro
Ab 01.07.2022: 10,45 Euro
Grundsteuererlass bis 31.03.2021 beantragen
Bei gravierenden Mietausfällen im Vorjahr kann unter Umständen ein Grundsteuererlass beantragt werden. Frist ist hier der 31.03.2021.
Abonnieren
Posts (Atom)