Montag, 1. Februar 2021

Details zur Abzugsfähigkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen

 Über die seit dem 01.01.2020 geltende neue Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen für die eigengenutzte Wohnung hatten wir bereits informiert. Im Januar hat das BMF nun eine 36-seitige Richtlinie veröffentlicht, die zahlreiche Detailfragen regelt. Von vornherein ausgeschlossen ist die Steuerbegünstigung von 20% der gesamten Sanierungskosten, wenn für die gleichen Arbeiten bereits öffentliche (KFW, L-Bank usw.) Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen beansprucht wurden.