Über die seit dem 01.01.2020 geltende neue Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen für die eigengenutzte Wohnung hatten wir bereits informiert. Im Januar hat das BMF nun eine 36-seitige Richtlinie veröffentlicht, die zahlreiche Detailfragen regelt. Von vornherein ausgeschlossen ist die Steuerbegünstigung von 20% der gesamten Sanierungskosten, wenn für die gleichen Arbeiten bereits öffentliche (KFW, L-Bank usw.) Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen beansprucht wurden.