Montag, 29. Februar 2016

Zu erwartende Gerichtsentscheidungen 2016

Im Jahr 2016 ist mit einigen wichtigen Entscheidungen zu rechnen, die viele Steuerpflichtige betreffen. Dazu gehören beispielsweise:

- Ist die Reduzierung des Betriebsausgabenabzugs bei Bewirtungen von 80% auf 70% seit dem Jahr 2004 verfassungsgemäß?
- Ist der Untergang von körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen bei Anteilsübertragungen verfassungswidrig?
- Sind die seit dem Jahr 2008 neu hinzugekommenen Gewerbesteuer-Hinzurechnungen verfassungskonform zustande gekommen?

Montag, 15. Februar 2016

Keine steuerliche Wertminderung für vom VW-Abgasskandal betroffene Kfz

Die Bundesregierung hat klargestellt, dass aufgrund der Nachbesserungspflicht von Volkswagen, keine steuerlich zulässige Wertminderung oder Sonderabschreibung für betroffene Fahrzeuge geltend gemacht werden kann.

Dienstag, 9. Februar 2016

Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten

Zum 01.01.16 ist das neue länderübergreifende Informationsaustauschabkommen in Kraft getreten. Deutschland und 50 weitere Staaten melden ab 2017 Informationen über Konteninhaber rückwirkend ab dem 01.01.2016 an die jeweils anderen Staaten. Auch die Schweiz und Österreich werden (ein Jahr später) an dem Verfahren teilnehmen. Somit werden auch die Guthaben und Kapitalerträge von Deutschen Staatsangehörigen in diesen Ländern an unsere Finanzbehörden weitergeleitet.

Freitag, 5. Februar 2016

Fasnet 2016

Das Team der Kanzlei Hilfinger Jenne wünscht eine fröhliche närrische Zeit.

Montag, 1. Februar 2016

Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern

Ein ganzes Bündel an neuen Urteilen des Bundessozialgerichts hat die bisherigen Regelungen zur Sozialversicherungsfreiheit von Gesellschafter-Geschäftsführern (GG) auf den Kopf gestellt. Lediglich GG mit mindestens 50% Anteil seien nun von der Sozialversicherung befreit, da nur sie im Konfliktfall eine Veto-Möglichkeit haben. Minderheitsgesellschafter fallen in den meisten Fällen in die Sozialversicherungspflicht. Eine Stimmrechtsbindungsvereinbarung stellt für Minderheitsgesellschafter wohl die einzige Möglichkeit dar, dies zu vermeiden. Voraussetzung: die Vereinbarung muss im Gesellschaftsvertrag im Handelsregister eingetragen sein.



Die frühere Handhabung nach der der frühere Inhaber/Gründer im Rahmen der Nachfolgeplanung noch als Minderheits-GG SV-befreit war, ist im Rahmen der Urteile ebenfalls entfallen.