Dienstag, 3. Januar 2023

Änderungen zum Jahreswechsel

-Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht sich auf 1.230 Euro jährlich

-Der Grundfreibetrag erhöht sich auf 10.908 Euro

-Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöht sich auf 4.260 Euro

-Die Abschreibung für ab dem 01.01.2023 fertig gestellte Wohngebäude erhöht sich von 2% auf 3%

-Homeoffice-Pauschale: der Tagesbetrag erhöht sich auf 6 Euro, der Jahresmaximalbetrag auf 1.260 Euro

-Der Sparer-Pauschbetrag erhöht sich auf 1.000 Euro bei Einzelveranlagung bzw. 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung

2023

 Unser Team wünscht Ihnen ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2023.