Montag, 21. September 2015

Kleine Erleichterungen beim Mindestlohn

Mit einer Verordnung zum Mindestlohngesetz vom 29.07.15 wurden folgende Erleichterungen eingeführt: Arbeitnehmer deren verstetigtes Monatsentgelt 2.958 Euro überschreitet sind von den Aufzeichnungspflichten im Rahmen des Mindestlohns ausgenommen. Diese Grenze wurde nun auf 2.000 Euro herabgesetzt. Des Weiteren wurden von den Dokumentationspflichten nahe Angehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern) ausgenommen.

Montag, 14. September 2015

Neue Grenzbeträge für Bilanzierungspflicht

Die Grenzbeträge zur Bilanzierungspflicht werden ab 2016 auf 600.000 Euro Umsatz bzw. 60.000 Euro Gewinn erhöht. Dadurch bekommen mehr Unternehmen die Möglichkeit, ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln.

Montag, 7. September 2015

Umsatzsteuer bei Saunaleistungen (auch in Hotels)

Aufgrund der Rechtsprechung des BFH und eines entsprechenden Anwendungsschreibens der Finanzverwaltung sind die bisher ermäßigt mit 7% besteuerten Umsätze aus Saunaleistungen ab dem 01.07.15 mit dem Regelsteuersatz von 19% zu erfassen. Somit ist auf Hotelrechnungen eine Aufteilung der Umsatzsteuer vorzunehmen (7% für die Hotelleistung, 19% für Sauna, Frühstück usw.). Die Dehoga hat in einem Informationsblatt die Wertermittlung für die Saunaleistung definiert.