Montag, 21. September 2015

Kleine Erleichterungen beim Mindestlohn

Mit einer Verordnung zum Mindestlohngesetz vom 29.07.15 wurden folgende Erleichterungen eingeführt: Arbeitnehmer deren verstetigtes Monatsentgelt 2.958 Euro überschreitet sind von den Aufzeichnungspflichten im Rahmen des Mindestlohns ausgenommen. Diese Grenze wurde nun auf 2.000 Euro herabgesetzt. Des Weiteren wurden von den Dokumentationspflichten nahe Angehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern) ausgenommen.