Dienstag, 29. Januar 2013

Vorsteuer bei gemischt genutzten Gebäuden

Der Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ein Gebäude, das gemischt genutzt wird, ist nur dann möglich, wenn bis zum 31.05. des Jahres nach der Anschaffung oder Herstellung eine entsprechende Geltendmachung gegenüber dem Finanzamt erklärt wird. Eine eventuelle Fristverlängerung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Erklärung spielt hierbei keine Rolle! Nehmen Sie daher beim Erwerb oder Bau eines entsprechenden Objekts rechtzeitig Kontakt mit uns auf, damit wir entsprechende Zuordnungsentscheidungen fristgerecht treffen können.

Montag, 21. Januar 2013

Änderungen bei einigen Berufsgenossenschaften

Zum Jahreswechsel haben sich bei einigen Berufsgenossenschaften die Strukturschlüssel geändert, die für die richtige Ermittlung der Beiträge notwendig sind. Betroffene Unternehmen wurden von den Berufsgenossenschaften informiert und der neue Strukturschlüssel mitgeteilt. Dieses Schreiben muss unbedingt dem zuständigen Lohnbearbeiter weitergeleitet werden, damit die Abrechnungen richtig erstellt werden können.

Montag, 14. Januar 2013

Anpassung der Sozialversicherungsgrößen

Zum 01.01.2013 wurden die Sozialversicherungsgrößen neu angepasst. Sie betragen nun wie folgt.

- Grenze zur Befreiung von der Krankenversicherung bei Arbeitnehmern: 4.350 Euro monatlich
- Beitragsbemessungsgrenze für KV und PV: 3.937,50 Euro monatlich
- Beitragsbemessungsgrenze für RV und ALV in den alten Bundesländern: 5.800 Euro monatlich

Montag, 7. Januar 2013

Änderungen beim Elterngeld ab dem 01.01.2013

Bei der Ermittlung des Elterngeldes gibt es einige Neuerungen, die in vielen Fällen zu einem geringeren Anspruch führen werden. Es ist nach wie vor möglich durch die Änderung der Steuerklassen ein höheres Elterngeld zu erhalten. Neu ist hierbei jedoch, dass der Wechsel der Steuerklasse mindestens 7 Monate vor der Geburt stattgefunden haben muss!

Mittwoch, 2. Januar 2013

Probleme bei fehlerhaften Kassenaufzeichnungen

Betriebsprüfer verwerfen immer häufiger die Buchhaltung und schätzen die Einnahmen wegen fehlerhafter oder nicht nachvollziehbarer Kassenaufzeichnungen. Handschriftlich geführte Kassenaufzeichnungen müssen durch Kassenendbons oder andere Listen ergänzt werden, aus denen die Ermittlung der Einnahmen ersichtlich ist.