Montag, 23. September 2013

Änderungen Verpflegungsmehraufwand ab 2014

Im Rahmen der Reisekostenreform werden die Verpflegungspauschalen ab dem 01.01.2014 neu gestaffelt.
Bisher betrugen die Pauschalen bei einer Abwesenheitsdauer ab 8 Stunden 6 Euro, ab 14 Stunden 12 Euro und ganztätig 24 Euro.
Ab 2014 betragen die Pauschalen bei einer Abwesenheitsdauer ab 8 Stunden 12 Euro und ganztätig 24 Euro. Bei einer mehrtägigen Abwesenheit mit Übernachtung wird für den An- und Abreisetag jeweils eine Pauschale von 12 Euro gewährt (unabhängig von der tatsächlichen Abwesenheitsdauer).

Freitag, 13. September 2013

Steuerfreie Überlassung von EDV - Geräten an Arbeitnehmer

Unternehmen können ihren Arbeitnehmern zahlreiche EDV-Geräte kostenlos steuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung stellen. Insbesondere im Bereich von Smartphones und Tablets lassen sich somit erhebliche Netto-Lohn-Verbesserungen erreichen. Zu beachten ist jedoch: die Geräte müssen weiterhin im Besitz des Unternehmens verbleiben, eine Schenkung an den Arbeitnehmer ist nicht zulässig. Wo der Arbeitnehmer die Geräte jedoch verwendet, spielt keine Rolle!
Was ist begünstigt: beispielsweise Tablets, Smartphones, Laptops, PCs, Telefone, Anrufbeantworter, mobile Navigationsgeräte jeweils inklusive Zubehör. Software, die auch im Unternehmen verwendet wird. Diese darf auch auf privaten Geräten des Arbeitnehmers verwendet werden.

Was ist nicht begünstigt: beispielsweise Fernseher, MP3-Player, E-Book-Reader, Camcorder, Digitalkameras. Insbesondere bei Digitalkameras und E-Book-Readern ist dies aber umstritten.

Mittwoch, 11. September 2013

Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

Werden Ferienwohnungen ausschließlich vermietet, wird die Einkünfteerzielungsabsicht unterstellt, wodurch der Werbungskostenabzug unbeschränkt zulässig ist. Behält sich der Eigentümer jedoch (auch nur zeitweise) die Selbstnutzung vor, so ist eine Überprüfung mittels einer Überschussprognose vorzunehmen. Wird kein Überschuss ermittelt, ist der Kostenabzug nicht zulässig.

Freitag, 6. September 2013

Partnerschaftsgesellschaft mbB – neue Gesellschaftsform für freie Berufe

Die neu eingeführte PartnerGes mbB erweitert die Anzahl der möglichen Rechtsformen für Freiberufler. Sie kombiniert Aspekte der klassischen Partnerschaftsgesellschaft (Personengesellschaft bei der alle Gesellschafter persönlich haften) mit einer Haftungsbeschränkung. Bei der neuen Gesellschaftsform beschränkt sich die Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen und entlastet damit die Gesellschafter. Jedoch beschränkt sich die Haftungsbeschränkung ausschließlich auf berufliche Fehler des jeweiligen Gesellschafters. Für anderweitige Schulden und Risiken haften die Gesellschafter nach wie vor persönlich.