Dienstag, 1. Dezember 2020

Jahressteuergesetz 2020





Das diesjährige Jahressteuergesetz wurde bislang noch nicht beschlossen. Es handelt sich derzeit noch um einen Entwurf, der noch keines der notwendigen Gremien durchlaufen hat und daher noch mit erheblichen Änderungen zu rechnen sein wird. Daher macht es derzeit keinen Sinn bereits auf die zahlreichen im Entwurf vorliegenden Regelungen einzugehen.

Begünstigung für Gebäudesanierungen

Für energetische Sanierungsmaßnahmen an eigengenutzten Gebäuden gibt es seit dem Jahr 2020 eine Steuerermäßigung für die Gesamtmaßnahme von 20% verteilt auf 3 Jahre. Hierzu gehören nun auch die Kosten für den Energieberater.

Anhebung der Entfernungspauschale ab 2021

Ab dem 21. Entfernungskilometer erhöht sich die Pauschale von 30 Cent auf 35 Cent je Entfernungskilometer.

Solidaritätszuschlag ab 2021 teilweise abgeschafft

 

Für kleinere und mittlere Einkommen entfällt der Soli komplett (Einzelveranlagung bis 61.717 Euro/Zusammenveranlagung bis 123.434 Euro zu versteuerndes Einkommen). Darüber hinaus, sowie bei der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge bleibt er bei den bisherigen 5,5%.

Umsatzsteuersätze ab 01.01.2021

Die Reduzierung der Umsatzsteuersätze läuft zum 31.12.20 aus, so dass die Sätze wieder auf 7 und 19% ansteigen. Es gelten die gleichen Regeln wie bei der Reduzierung von Juni auf Juli. Entscheidend ist das Datum der endgültigen Ausführung von Lieferung oder Leistung.