Montag, 10. August 2020

Rückzahlungsverpflichtung der ersten Corona-Soforthilfe

Wie in der Antragstellung explizit dargestellt, hatte der Antragsteller zu versichern, dass er aufgrund Corona in existenzbedrohende wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Wie sich zwischenzeitlich in vielen Fällen abzeichnet, ist diese Voraussetzung für den 3-monatigen Betrachtungszeitraum oft nicht erfüllt, so dass eine Rückzahlung nicht nur wahrscheinlich ist, sondern dringend empfohlen wird um den Straftatbestand des Subventionsbetrugs zu vermeiden. Hier werden wir im Einzelnen weiter informieren, sobald die Buchhaltungen der Förder-Monate ausgewertet sind.

Montag, 3. August 2020

Prämien zur Sicherung und Neuschaffung von Ausbildungsplätzen

Mit einem weiteren Gesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Ausbildungsplätze zu sichern und neu zu schaffen. Hierfür werden Prämien von 2.000 bzw. 3.000 Euro je abgeschlossenem oder zusätzlichem Ausbildungsplatz ausbezahlt. Die Förderung ist jedoch daran gekoppelt, dass das Unternehmen selbst durch Kurzarbeit oder Umsatzeinbruch von der Corona-Krise betroffen ist.