Montag, 7. November 2022

Inflationsprämie

 



Eine weitere Maßnahme zur Unterstützung aufgrund der hohen Inflation wurde beschlossen. Arbeitgeber können Ihren Mitarbeitern eine steuer- und sozialversicherungsfreie Prämie bis zu 3.000 Euro auszahlen. Die Finanzierung erfolgt allerdings in voller Höhe durch den Arbeitgeber. Die Auszahlung kann einmalig oder auch auf mehrere Raten verteilt erfolgen. Auszahlungen sind möglich bis zum 31.12.2024. Will der Arbeitgeber einen möglichst zielführenden maximalen Ausgleich bezahlen, würde sich daher anbieten ab Dezember 2022 bis Dezember 2024 monatlich eine Auszahlung von 120 Euro durchzuführen. Dies würde den Maximalbetrag von 3.000 Euro ergeben und die Kaufkraft des Mitarbeiters über einen möglichst langen Zeitraum erhöhen.

Verpflichtend ist die Auszahlung des Arbeitgebers nicht. Die Grundvoraussetzung für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit ist wie bei der früheren Corona-Prämie, dass die Zahlung als freiwillige Zusatzleistung erfolgt und nicht einen Lohnbestandteil ersetzt auf den ein Rechtsanspruch besteht.

Die Prämie kann bis zur maximalen Höhe in jedem Dienstverhältnis bezahlt werden. Hat der Arbeitnehmer im Zeitraum bis zum 31.12.2024 mehrere Arbeitgeber (auch gleichzeitig), kann ihm die Prämie auch mehrfach bezahlt werden.

Drittes Entlastungspaket Energie

Die Bundesregierung hat ein drittes Entlastungspaket zur Abmilderung der Energie- und Preissteigerung beschlossen. Kernpunkte sind u.a.


-Energiepauschale für Rentner und Studenten

-Anhebung des Kindergelds bzw. Kinderfreibetrags

-Erneute Anhebung der Midijobgrenze ab dem 01.01.2023 auf 2.000 Euro

-Verlängerung des ermäßigten Steuersatzes für die Gastronomie für das Jahr 2023