Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung informieren viele Unternehmen und Internetdienste per EMail Ihre Kunden und Nutzer bzw. aktualisieren die Nutzerdaten. Die Schwemme dieser Mails machen sich scheinbar kriminelle zu Nutze und versenden Emails, die aussehen als wären Sie von den echten Plattformen verschickt worden, um an die Nutzerdaten zu kommen und zu missbrauchen.
Bevor Sie auf entsprechende EMails reagieren und Daten preisgeben oder eintragen, prüfen Sie bitte ganz genau, ob die Absenderadresse zur entsprechenden Plattform passt.
Freitag, 25. Mai 2018
Achtung kriminelle Mails im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung
EUGH-Urteil zur Besteuerung von einheitlichen Leistungen
Der EUGH hat entschieden, dass untrennbare einheitliche Leitungen (z. B. Hotelzimmer mit Frühstück) nicht in verschiedene Steuersätze aufgeteilt werden dürfen, sondern insgesamt dem Steuersatz unterliegen, der die Hauptleistung darstellt. Gerade im Hotelbereich bedeutet dies, dass somit die Gesamtleistung mit 7% steuerpflichtig ist. Bis das deutsche Umsatzsteuergesetz angepasst wurde, kann diese Regelung aber unter Berufung auf das Urteil bereits jetzt angewendet werden.
Dienstag, 22. Mai 2018
Verfahrensdokumentation bei Datenverarbeitung
Werden geschäftliche Unterlagen nach dem Eingang in Papierform digitalisiert und hinterher vernichtet, schreibt die Finanzverwaltung eine sog. Verfahrens-dokumentation vor. Diese soll den Ablauf und die Systeme beschreiben, die dazu verwendet werden Unterlagen zu digitalisieren, um zu gewährleisten, dass keine Unterlagen verloren gehen bzw. verändert werden. (Revisionssicherheit).
Montag, 14. Mai 2018
Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern
Mit 2 neuen Urteilen hat das Bundessozialgericht die Einstufung von Gesellschafter-Geschäftsführern bestätigt. Danach besteht die Sozialversicherungsfreiheit nur noch dann, wenn der Geschäftsführer mindestens 50% der Anteile besitzt oder ausnahmsweise dann, wenn im Gesellschaftsvertrag eine Sperrminorität vorgesehen ist.
Montag, 7. Mai 2018
Anleitung zur Kassenprogrammierung aufbewahren
Nach einem aktuellen Urteil des BFH ist für die Ordnungsmäßigkeit einer elektronischen Kasse zwingend notwendig, dass neben den Bedienungsanleitungen auch eine Dokumentation der Kassenprogrammierungen/Einstellungsänderungen aufzubewahren ist.
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