Montag, 5. Dezember 2022

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankmeldung)

Ab Januar 2023 wird das bisherige Krankschreibeverfahren für Mitarbeiter geändert. Der Arzt übermittelt die Krankmeldung elektronisch an die Krankenkasse. Da dies technisch in der Anfangsphase noch nicht bei allen Krankenkassen funktionieren wird, ist es wichtig, dass wir für die Lohnabrechnungen eine entsprechende Information über die Krankentage erhalten. Hier muss teilweise betriebsintern reagiert werden, damit eine vollständige Dokumentation der Krankentage der Mitarbeiter erfolgt, da einige Ärzte keine schriftliche Krankmeldung mehr erstellen werden und bis zum Abruf der elektronischen Meldung durch den Lohnbearbeiter keine Kontrolle des tatsächlichen Krankschreibe-Zeitraums möglich sein wird.

Inflationsgleichsgesetz

Das Gesetzt sieht im Bereich des Steuerrechts folgende Änderungen vor:


-Erhöhung Grundfreibetrag ab 2023 auf 10.632 Euro

-Verschiebung der Progressionszone, so dass der Spitzensteuersatz ab einem Einkommen von 61.972 Euro greift

-Erhöhung Kindergeld auf 237 Euro für die ersten drei Kinder und entsprechende Anpassung des Kinderfreibetrags

-Erhöhung des Höchstbetrags zur Geltendmachung von Unterhalt auf 10.347 Euro jährlich

Entwurf Jahressteuergesetz

Weitere Punkte, die aktuell im Jahressteuergesetz vorgesehen sind, die wir im letzten Rundschreiben noch nicht genannt hatten sind u.a.:

-Abschreibung für Wohngebäude wird von 2% auf 3% erhöht, betrifft Gebäude mit Fertigstellung ab 30.06.2023

-Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags auf 1.000 Euro bzw. bei Zusammenveranlagung auf 2.000 Euro

-PV-Anlagen sollen bei Kleinanlagen vollständig von der Ertragsteuer befreit werden, das gilt auch für bereits bestehende Anlagen