Weitere Punkte, die aktuell im Jahressteuergesetz vorgesehen sind, die wir im letzten Rundschreiben noch nicht genannt hatten sind u.a.:
-Abschreibung für Wohngebäude wird von 2% auf 3% erhöht, betrifft Gebäude mit Fertigstellung ab 30.06.2023
-Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags auf 1.000 Euro bzw. bei Zusammenveranlagung auf 2.000 Euro
-PV-Anlagen sollen bei Kleinanlagen vollständig von der Ertragsteuer befreit werden, das gilt auch für bereits bestehende Anlagen