Montag, 5. Dezember 2022

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankmeldung)

Ab Januar 2023 wird das bisherige Krankschreibeverfahren für Mitarbeiter geändert. Der Arzt übermittelt die Krankmeldung elektronisch an die Krankenkasse. Da dies technisch in der Anfangsphase noch nicht bei allen Krankenkassen funktionieren wird, ist es wichtig, dass wir für die Lohnabrechnungen eine entsprechende Information über die Krankentage erhalten. Hier muss teilweise betriebsintern reagiert werden, damit eine vollständige Dokumentation der Krankentage der Mitarbeiter erfolgt, da einige Ärzte keine schriftliche Krankmeldung mehr erstellen werden und bis zum Abruf der elektronischen Meldung durch den Lohnbearbeiter keine Kontrolle des tatsächlichen Krankschreibe-Zeitraums möglich sein wird.