Dienstag, 4. Mai 2021

Verbilligte Vermietung aufgrund Corona

Reduzieren sich die Mieteinnahmen aufgrund der Corona-Krise z.B. wegen vereinbartem Mieterlass oder Nicht-Zahlung der Mieter, so führt das Unterschreiten des sonst vorgeschriebenen Mietvergleichs nicht zu einer Kürzung der Werbungskosten oder gar zu einem Wegfall der gesamten Einkünfteerzielungsabsicht. Dies gilt aber nur für Mietobjekte im Privatvermögen, die nicht zu Wohnzwecken dienen!

Programm zur Förderung von Ausbildungsplätzen angepasst

Das Programm zur Förderung von Ausbildungsplätzen, das aufgrund der Corona-Pandemie eingeführt wurde, wurde über die bisherige Frist hinaus verlängert und auch betreffend der Höhe angepasst bzw. erhöht. Das Programm richtet sich an Betriebe, die stark von der Corona-Krise betroffen sind und die dennoch die bisherige Anzahl Ausbildungsplätze anbieten bzw. sogar noch erhöhen.

Erhöhung Mindestlohn ab 01.07.2021

Der allgemeine Mindestlohn wird in der nächsten Stufe ab dem 01.07.2021 auf 9,60 Euro/Stunde erhöht. In weiteren Schritten wird er ab dem 01.01.2022 auf 9,82 Euro und ab dem 01.07.2022 auf 10,45 Euro erhöht. Die Erhöhungen sind auch bei Minijobbern zu beachten, so dass es in vielen Fällen zu einem Überschreiten der Minijobgrenze kommen wird, falls die Arbeitszeit nicht entsprechend reduziert wird.