Donnerstag, 4. November 2021

Arbeitgeberzuschuss zu Betriebsrenten





Ab dem 01.01.2022 ist ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung einer betrieblichen Altersversorgung von Arbeitnehmern zu zahlen. Der Zuschuss i.H.v. 15% des Umwandlungsbetrags soll die Arbeitgeberersparnis für die Sozialversicherungsbeiträge ausgleichen.

Anpassungen Mindestlohn

Der allgemeine Mindestlohn erhöht sich ab dem 01.01.2022 auf 9,82 Euro und ab dem 01.07.2022 auf 10,45 Euro.

Rückmeldeverfahren zur ersten Corona Soforthilfe

Aktuell fordert die L-Bank alle Unternehmen, die im Frühjahr 2020 die erste Corona-Soforthilfe erhalten haben dazu auf, an einem Rückmeldeverfahren bis zum 19.12.2021 teilzunehmen. Hintergrund ist, dass ermittelt werden muss, ob der Anspruch auf Auszahlung der Soforthilfe in der erfolgten Höhe gerechtfertigt war. Da eine Liquiditätslücke in den 3 Monaten ab der Antragstellung erforderlich war und geschätzt werden musste (zu einer Zeit während des Lockdowns) war bei vielen Unternehmen überhaupt nicht klar, wie hoch der tatsächliche Anspruch sein wird. Außerdem waren zahlreiche Fragen hinsichtlich der Ermittlung der Liquiditätslücke noch nicht geklärt, dies ist inzwischen erfolgt. Da viele Anträge in der Lockdownphase gestellt wurden, wurde oftmals von diesem Worst-Case-Szenario ausgegangen. Kurz darauf endete der Lockdown, wodurch dieses Szenario oft nicht eingetreten ist und deutlich bessere Umsätze erzielt wurden. Dies führt nun in vielen Fällen dazu, dass mit hohen Rückzahlungen zu rechnen ist.