Donnerstag, 4. November 2021

Arbeitgeberzuschuss zu Betriebsrenten





Ab dem 01.01.2022 ist ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung einer betrieblichen Altersversorgung von Arbeitnehmern zu zahlen. Der Zuschuss i.H.v. 15% des Umwandlungsbetrags soll die Arbeitgeberersparnis für die Sozialversicherungsbeiträge ausgleichen.