Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung ändern sich 2022 auf folgende Werte:
KV/PV: 58.050 Euro jährlich / 4.837,50 Euro monatlich
RV/AV: 84.600 Euro jährlich / 7.050,00 Euro monatlich
Befreiungsmöglichkeit bei gesetzlicher KV von Arbeitnehmern: ab 64.350 Euro jährlich bzw. 5.362,50 Euro monatlich
Montag, 3. Januar 2022
Steuer-ID-Nummer ab 2022 auch für Minijobs notwendig
Seit dem Jahreswechsel ist für Minijobber ebenfalls zwingend die Übermittlung der steuerlichen ID-Nummer des Mitarbeiters zwingend vorgeschrieben.
Corona Überbrückungshilfen
Ab dem 01.01.22 bis 31.03.22 wird das Corona-Nachfolgeprogramm als Überbrückungshilfe 4 durchgeführt. Die diesbezüglichen Regelungen sind aktuell aber noch nicht veröffentlicht. Aktuell gilt die Antragsfrist 31.03.2022.
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