- Die Beträge für Verpflegungsmehraufwendungen erhöhen sich von 12 € auf 14 € und von 24 € auf 28 €
- Mitarbeiterwohnungen müssen nicht als Sachbezug versteuert werden, wenn der Mitarbeiter mindestens 2/3 der ortsüblichen Miete bezahlen muss
- Ab 2020 gilt eine zwingende Belegausgabepflicht bei elektronischen Kassen. Ob der Kunde den Beleg mitnimmt spielt keine Rolle. Es besteht (auf Antrag) eine Befreiungsmöglichkeit, wenn eine „Vielzahl Waren an persönlich nicht bekannte Kunden“ ausgegeben werden
Montag, 16. Dezember 2019
Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel
Die
Bundesregierung hat kurz vor Jahresende noch zahlreiche Steuergesetze
verabschiedet. Einige wichtige Punkte haben wir herausgegriffen:
Montag, 9. Dezember 2019
Steuergesetz zur Erreichung der Klimaschutzziele vom Bundesrat gestoppt
Das von der Regierung auf den Weg gebrachte Steuergesetz zur Erreichung der Klimaschutzziele, das im Rundschreiben aufgeführt ist, wurde vom Bundesrat gestoppt und zur weiteren Verhandlung ausgesetzt.
Montag, 2. Dezember 2019
Haftung für Sozialabgaben von beauftragten Unternehmen
Aufgrund der sog. Subunternehmerhaftung haften Auftraggeber für die Einhaltung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen des Mindestlohns. Wichtig zu wissen ist, dass dies auch für Subunternehmer aus dem Ausland gilt. Ausländische Firmen, deren Mitarbeiter in Deutschland tätig werden, müssen das deutsche Mindestlohngesetz ebenfalls einhalten. Im Ernstfall haftet hierfür der deutsche Auftraggeber. Hier sollten entsprechende vertragliche Vereinbarungen bei Auftragsvergabe getroffen werden.
Abonnieren
Posts (Atom)