Donnerstag, 2. Dezember 2021

Hinweise zum Jahreswechsel

-Verträge mit nahen Angehörigen, insbesondere Mietverträge sollten geprüft werden, um die steuerliche Anerkennung beispielsweise aufgrund des gestiegenen Mietniveaus nicht zu gefährden.


-Investitionszeitraum IAB wurde für Bildungen in den Jahre 2017 und 2018 auf 5 Jahre bzw. 4 Jahre verlängert. Damit endet die Anschaffungsfrist für IABs aus beiden Jahren am 31.12.2022.

-Grenze für Sachbezüge erhöht sich ab dem 01.01.2022 von 44 Euro monatlich je Mitarbeiter auf 50 Euro.

Zinsfestsetzung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die Finanzverwaltung wird vorläufig keine Nachzahlungs- und Erstattungszinsen festsetzen, da das Bundesverfassungsgericht den Zinssatz mit 6% pro Jahr als überhöht angesehen hat. Der Gesetzgeber hat nun Zeit eine Neuregelung zu beschließen. Die aktuell nicht festgesetzten Zinsen könnten dann aber im Zuge der Neuregelung noch nachträglich erfolgen.

Rechnungsangaben

Für den Vorsteuerabzug sind zahlreiche Pflichtangaben auf der Rechnung zu erfüllen. Die Finanzverwaltung hat nun konkretisiert, dass die zwingende Angabe des Leistungs- oder Lieferdatums entbehrlich sein kann, wenn sich aufgrund der jeweiligen Branche bereits ergibt, dass das Rechnungsdatum dem Leistungs-/Lieferdatum entspricht.