Donnerstag, 2. Dezember 2021

Hinweise zum Jahreswechsel

-Verträge mit nahen Angehörigen, insbesondere Mietverträge sollten geprüft werden, um die steuerliche Anerkennung beispielsweise aufgrund des gestiegenen Mietniveaus nicht zu gefährden.


-Investitionszeitraum IAB wurde für Bildungen in den Jahre 2017 und 2018 auf 5 Jahre bzw. 4 Jahre verlängert. Damit endet die Anschaffungsfrist für IABs aus beiden Jahren am 31.12.2022.

-Grenze für Sachbezüge erhöht sich ab dem 01.01.2022 von 44 Euro monatlich je Mitarbeiter auf 50 Euro.