Donnerstag, 2. Dezember 2021

Zinsfestsetzung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die Finanzverwaltung wird vorläufig keine Nachzahlungs- und Erstattungszinsen festsetzen, da das Bundesverfassungsgericht den Zinssatz mit 6% pro Jahr als überhöht angesehen hat. Der Gesetzgeber hat nun Zeit eine Neuregelung zu beschließen. Die aktuell nicht festgesetzten Zinsen könnten dann aber im Zuge der Neuregelung noch nachträglich erfolgen.