Dienstag, 4. Juli 2023

Klarstellungen zur Umsatzsteuer bei PV-Anlagen

 

Das BMF hat inzwischen erneut einige Fragepunkte im Bereich der Umsatzsteuer zum Null-Steuersatz bekannt gegeben. Unter anderem wie vorzugehen ist, wenn einzelne Komponenten im Jahr 2022, andere erst im Jahr 2023 installiert werden. Dabei wird die Anlage als Sachgesamtheit angesehen. Heißt, der Zeitpunkt der Gesamt-Installation und damit der Zeitpunkt der für den Steuersatz relevant ist, liegt ganz am Ende mit dem letzten Tätigwerden an der Gesamtanlage. Ausnahme hierzu ist, wenn nach Fertigstellung und Inbetriebnahme eine nachträgliche Beauftragung z.B. zur Speichererweiterung erteilt wird. Dies gilt dann als separate Leistung.

Meldepflicht für Plattformbetreiber





Ab dem Jahr 2023 müssen Betreiber von Online-Plattformen jährlich bis zum 31.01. des Folgejahres bestimmte Transaktionsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Dies betrifft nicht nur die großen Plattformen wie Amazon und eBay, sondern auch kleine bei denen direkte Verkaufsabschlüsse durchgeführt werden können.

Beitragsanpassung in der Pflegeversicherung

 

Ab dem 01.07.2023 werden die Beiträge zur Pflegeversicherung neu berechnet. Der allgemeine Beitrag für Kinderlose erhöht sich auf 3,4%. Für Versicherte mit Kindern gibt es eine Reduzierung des Beitrags gestaffelt nach der Anzahl der Kinder, die noch nicht älter als 25 Jahre sind.