Montag, 2. Mai 2022

Abweichende Gewinnverteilung bei einer GmbH

 

Grundsätzlich zählt eine beschlossene Gewinnausschüttung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Entscheiden sich jedoch Gesellschafter dazu, die Ausschüttung in eine personenbezogene Rücklage einzustellen, so können Sie diese Rücklage nur mit einem erneuten Beschluss auszahlen. Der Bundesfinanzhof hat nun festgestellt, dass erst zu diesem Zeitpunkt die entsprechende Besteuerung zu erfolgen hat.

Nutzungsdauer bei Computerhard- und Software

Zum 01.01.2021 wurde vom Bundesfinanzministerium die Nutzungsdauer (damit auch der Abschreibungszeitraum) auf 1 Jahr reduziert. Mit einem aktuellen Schreiben stellt das BMF klar, dass die üblichen Regelungen für Anlagevermögen anzuwenden sind. Es handelt sich um keine Form der Sonderabschreibung, sondern nur um eine geänderte Nutzungsdauer. Eine Auflistung aller betroffenen Gegenstände ist im BMF-Schreiben vorhanden.

Entlastungspaket aufgrund hoher Energiepreise

Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise und den daraus resultierenden Kostensteigerungen in vielen anderen Bereichen hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein Entlastungsgesetz vorgelegt. Dabei sollen u.a. alle Erwerbstätigen eine einmalige Entlastung von 300 Euro über den Arbeitslohn bzw. Selbstständige als Reduzierung der laufenden Einkommensteuer-Vorauszahlung erhalten. Für jedes Kind soll eine Einmalzahlung mit 100 Euro erfolgen. Weitere Förderungen über Reduzierung der Energiesteuer auf Kraftstoffe, reduzierte Kosten für den öffentlichen Nahverkehr usw. sind ebenfalls enthalten. Wie die Umsetzung erfolgen soll steht noch nicht fest