Geschenke sind bisher schon nur bis zu 35 Euro als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der BFH hat nun entschieden, dass unabhängig vom Betrag eine Versteuerung beim Empfänger vorzunehmen ist. Der Schenker kann die Besteuerung aber mit 30% Pauschalsteuer übernehmen. Da die Pauschalsteuer aber den „Geschenkwert“ erhöht, ist diese in die 35-Euro-Grenze einzurechnen. Somit ist ein Geschenk rechnerisch nur noch dann als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn es nicht mehr als 26,92 Euro beträgt (26,92 + 30% Pauschalsteuer = 35 Euro) .
Montag, 31. Juli 2017
Montag, 24. Juli 2017
App „Zoll und Reise“ als Hilfsmittel zur Hauptreisezeit
Pünktlich zur Hauptreisezeit hat das Bundesfinanzministerium die App „Zoll und Reise“ aktualisiert. Sie ist ein einfaches Hilfsmittel für Reisende, die im Urlaub einkaufen gehen und wissen müssen, was für Einfuhrgrenzen zu beachten sind.
Montag, 17. Juli 2017
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2018 geändert
Die bisherige 410 Euro-Grenze für die Einstufung als GWG und damit die Sofortabschreibung wird ab 2018 auf 800 Euro angehoben.
Dienstag, 11. Juli 2017
Kassenarztzulassung Abschreibung oder nicht?
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass der Erwerb einer Kassenarztzulassung bzw. die Bereitschaft im Nachbesetzungsverfahren auf die Übertragung hinzuwirken, ein nicht abschreibbarer Vermögensgegenstand ist. Eine Abschreibung ist nur dann möglich, wenn die Praxis insgesamt oder zumindest wesentliche Bestandteile z.B. der Patientenstamm mit übernommen werden.
Montag, 3. Juli 2017
Gesetz zur Bekämpfung von Steuerumgehungen
Mit einer aktuellen Gesetzesänderung wurde unter anderem geregelt, dass der Datenaustausch verschiedener Ämter und Auszahlungsstellen ausgeweitet wird, um zu Unrecht erhaltene Förderungen zu unterbinden. Dazu wird auch die Möglichkeit von Kontenabrufen durch die Finanzbehörden erweitert. Des Weiteren wurde die bisherige Anzeigepflicht von mehr als 10%-Beteiligungen an ausländischen Unternehmen erweitert. Die Anzeigepflicht gilt nun auch für mittelbare Beteiligungen auf die ein „bestimmender Einfluss“ ausgeübt werden kann.
Der Kindergeldantrag ist nun nur noch 6 Monate rückwirkend möglich.
Der Kindergeldantrag ist nun nur noch 6 Monate rückwirkend möglich.
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