Montag, 26. März 2018

Kfz Kosten schätzen (Werte 2017)

Kfz-Kosten können geschätzt werden, wenn nicht mehr alle Tankbelege vorliegen. Hierzu sind folgende Angaben notwendig: durchschnittlicher Verbrauch des Fahrzeugs laut Hersteller und Kilometerleistung des fehlenden Zeitraums. Der Mineralölverband hat die Durchschnittspreise pro Liter veröffentlicht. Somit lassen sich die Kfz-Kosten rechnerisch schätzen.
Die Durchschnitts-Literpreise 2017 lauten:
Diesel: 1,16 Euro
Superbenzin: 1,37 Euro

Montag, 19. März 2018

Aufzeichnung bei steuerfreien Zuschlägen Sonntag-/Feiertag-/Nachtarbeit

Voraussetzung der steuerfreien Auszahlung von S-F-N-Zuschlägen ist unter anderem eine Aufstellung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten, sowie die Berechnung der Zuschlagsbeträge. Eine pauschale Berechnung von Zuschlägen, beispielsweise aufgrund Durchschnittswerten, reicht nicht aus.

Montag, 12. März 2018

Neue EU-Datenschutz-Grundverordnung betrifft fast jedes Unternehmen

Ende Mai 2018 tritt die neu Verordnung in Kraft. Betroffen sind nahezu alle Unternehmen. Ob ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist, hängt von der Anzahl der Mitarbeiter ab, die auf elektronischem Weg Personendaten verarbeiten (ab 10 Mitarbeitern). Darunter zu verstehen ist beispielsweise die Erfassung von Kundendaten (Name, Adresse, Geschlecht, Alter usw.). Aber auch Unternehmen mit weniger als 9 Mitarbeitern sind von der Änderung betroffen. Sie müssen zwar nicht in jedem Fall einen Datenschutzbeauftragten bestellen, aber dennoch die gesetzlichen Vorgaben zur Risikoeinschätzung und Risikominimierung erfüllen. Hier sollte ein Fachmann eine Überprüfung vornehmen, inwieweit Handlungsbedarf besteht, denn die Bußgelder auf Nichteinhaltung sind deutlich erhöht worden.

Montag, 5. März 2018

Briefkastenadresse / Postfach reicht als Rechnungsanschrift

Die erst vor kurzem von der Finanzverwaltung aufgestellte Vorgabe, dass eine Rechnungsanschrift auf Rechnungen auch der Ort der wirtschaftlichen Tätigkeit sein muss, hat der EUGH nun in einem Urteil abgelehnt. Danach können wieder Postfach- oder reine Briefkastenanschriften als Adresse auf Rechnungen angegeben werden.