Montag, 19. März 2018

Aufzeichnung bei steuerfreien Zuschlägen Sonntag-/Feiertag-/Nachtarbeit

Voraussetzung der steuerfreien Auszahlung von S-F-N-Zuschlägen ist unter anderem eine Aufstellung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten, sowie die Berechnung der Zuschlagsbeträge. Eine pauschale Berechnung von Zuschlägen, beispielsweise aufgrund Durchschnittswerten, reicht nicht aus.