Donnerstag, 2. November 2023

Aktueller Stand zur Umsatzsteuer in der Gastronomie





Die vorübergehende Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie soll zum Jahresende 2023 auslaufen. Seit einigen Monaten wird diskutiert, ob die ermäßigte Umsatzsteuer dauerhaft beibehalten werden soll. Am 21.09.2023 ist eine Abstimmung hierüber im Bundestag vorerst gescheitert, so dass aktuell davon ausgegangen werden muss, dass die Umsatzsteuer wieder auf 19% ansteigt. Endgültig ist der Stand der Diskussionen allerdings noch nicht.

Regelungen zu Homeoffice bzw. häuslichem Arbeitszimmer



Die Bereiche Home-Office (als Tagespauschale) und häusliches Arbeitszimmer über die Berücksichtigung tatsächlicher Kosten, wurden inzwischen zusammengefasst, so dass je nachdem ob die Voraussetzungen für ein voll anzuerkennendes Arbeitszimmer besteht, ein Wahlrecht zum Ansatz der der Kosten oder der Pauschale möglich ist.

Pflicht zur Erstellung elektronischer Rechnungen

Voraussichtlich ab dem 01.01.2025 sind Rechnungen zwischen Unternehmen zwingend in einer bestimmten elektronischen Form zu erstellen. Dies bedeutet, dass insbesondere die Unternehmen, die ihre Rechnungen nicht mittels einer Rechnungssoftware erstellen einen entsprechenden Umstellungsbedarf haben und sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen sollten.

Montag, 16. Oktober 2023

Kontrollabfragen bei Online-Vermietungsportalen (z.B. Airbnb)





Zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung bei der Vermietung von Ferienwohnungen und Wohnraum nutzen die Finanzbehörden inzwischen die Möglichkeiten über internationale Gruppenauskünfte an die Daten der Vermittlungsseiten zu kommen. Aktuell werden die Daten von ca. 56.000 Anbietern ausgewertet und mit den abgegebenen Steuererklärungen verglichen. Auch für andere Online-Portale wie Händlerplattformen gibt es inzwischen gesetzliche Meldepflichten, so dass die Finanzverwaltungen über die entsprechenden Portale einfach auf zahlreiche Daten der verschiedenen Händler zugreifen können.

Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen

Der BFH hat mit einem aktuellen Urteil bestätigt, dass der Vorsteuerabzug für Betriebsveranstaltungen vollständig entfällt wenn die Grenze von 110 Euro pro Arbeitnehmer überschritten wird.