Montag, 20. August 2018

Leistungszeitpunkt einer Rechnung


Eine ordnungsgemäße Rechnung muss neben dem Rechnungsdatum auch das Datum der Ausführung der Leistung beinhalten. Der BFH hat nun entschieden, dass auf die separate Angabe des Leistungszeitpunkts verzichtet werden kann, wenn unterstellt werden kann, dass die Leistung im Monat der Rechnungsstellung erfolgt ist. Dies ist z.B. aufgrund von Leistungsaufzeichnungen aus anderen Dokumenten (abgezeichnete Rapportscheine o.ä.) möglich.

Montag, 13. August 2018

Gutschriften auf Guthabenkonto zur Finanzierung des vorzeitigen Ruhestands

Der BFH hat entschieden, dass die Ansparung von laufendem Gehalt auf einem Wertguthabenkonto des Arbeitgebers erst dann steuerpflichtiger Arbeitslohn ist, wenn in der Ruhestandsphase das Geld tatsächlich ausgezahlt wird (ähnlich den Regelungen der Altersteilzeit).