Dienstag, 1. Dezember 2020

Jahressteuergesetz 2020





Das diesjährige Jahressteuergesetz wurde bislang noch nicht beschlossen. Es handelt sich derzeit noch um einen Entwurf, der noch keines der notwendigen Gremien durchlaufen hat und daher noch mit erheblichen Änderungen zu rechnen sein wird. Daher macht es derzeit keinen Sinn bereits auf die zahlreichen im Entwurf vorliegenden Regelungen einzugehen.

Begünstigung für Gebäudesanierungen

Für energetische Sanierungsmaßnahmen an eigengenutzten Gebäuden gibt es seit dem Jahr 2020 eine Steuerermäßigung für die Gesamtmaßnahme von 20% verteilt auf 3 Jahre. Hierzu gehören nun auch die Kosten für den Energieberater.

Anhebung der Entfernungspauschale ab 2021

Ab dem 21. Entfernungskilometer erhöht sich die Pauschale von 30 Cent auf 35 Cent je Entfernungskilometer.

Solidaritätszuschlag ab 2021 teilweise abgeschafft

 

Für kleinere und mittlere Einkommen entfällt der Soli komplett (Einzelveranlagung bis 61.717 Euro/Zusammenveranlagung bis 123.434 Euro zu versteuerndes Einkommen). Darüber hinaus, sowie bei der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge bleibt er bei den bisherigen 5,5%.

Umsatzsteuersätze ab 01.01.2021

Die Reduzierung der Umsatzsteuersätze läuft zum 31.12.20 aus, so dass die Sätze wieder auf 7 und 19% ansteigen. Es gelten die gleichen Regeln wie bei der Reduzierung von Juni auf Juli. Entscheidend ist das Datum der endgültigen Ausführung von Lieferung oder Leistung.

Donnerstag, 26. November 2020

Aktueller Stand Corona Novemberhilfen

Die genauen Arbeitsrichtlinien und Antragsmöglichkeiten für die Novemberhilfen sind seit dem 25.11.2020 abends freigeschaltet worden.

Nachdem wir uns intensiv mit den rund 34 Seiten Arbeitsanweisung und Richtlinien befasst haben arbeitet unser Team nun mit Hochdruck an der Vorbereitung und Umsetzung der Antragstellung.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Moment telefonische Nachfragen nach dem aktuellen Stand möglichst vermeiden, um eine schnelle Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten. Wir nehmen umgehend Kontakt zu allen Betroffenen auf, sobald wir noch Unterlagen benötigen oder Ihren Antrag fertig vorbereitet haben.

Dienstag, 24. November 2020

Unterstützungen aufgrund Corona

 Die zugesagten "Novemberhilfen" für im November per Anordnung geschlossene Unternehmen ist (Stand 24.11.2020  08.00 Uhr) noch immer nicht im Antragsportal abrufbar. 

Des Weiteren steht inzwischen die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe 2 (Zeitraum September bis Dezember) fest. Die Anträge können gestellt werden bis zum 31.01.2021. Dadurch wird gewährleistet, dass die Beantragung auf den tatsächlichen Zahlen basieren kann und nicht erst eine Schätzung erfolgen muss, die später korrigiert wird.

Dienstag, 27. Oktober 2020

Überbrückungshilfe Teil II

Für die Monate September bis Dezember 2020 gilt Teil II der Überbrückungshilfe zur Abmilderung der Corona-Folgen. Allerdings gelten hier andere Regelungen als bei Teil I. So sind beispielsweise die Zugangsvoraussetzungen, die Maximalbeträge und die Fördersätze geändert worden. Außerdem soll es möglich sein, im Zuge der Endabrechnung auch noch Erhöhungsbeträge beantragen zu können, wenn sich herausstellt, dass die ursprünglichen Prognosen zu geringeren Förderungen geführt haben.

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Ebenfalls aufgrund Corona war die Insolvenzantragspflicht generell bis zum 30.09.2020 ausgesetzt worden. Ab dem 01.10.2020 wirkt die Insolvenzantragspflicht nun generell wieder, eine Ausnahme soll es aber für Unternehmen geben, die zwar bilanziell überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind.

Sonderregelungen Minijob-Grenze aufgrund Corona

Zur Abmilderung von Arbeitsüberlastungen durch Corona wurde am 30.03.2020 beschlossen, dass im Zeitraum März bis Oktober die Minijobgrenze bis zu fünfmal überschritten werden darf. Bislang gibt es noch keine Ankündigung, ob diese Regelung über den 31.10.2020 hinaus verlängert wird.

Montag, 5. Oktober 2020

Änderungen beim Kurzarbeitergeld

Die Bundesregierung hat eine Ausweitung des KUG beschlossen. Die Änderungen sehen vor, dass die maximale Bezugsdauer des KUG von 12 auf 24 Monate verlängert wird, wenn der Beginn vor dem 31.12.2020 liegt. Des Weiteren wurde eine gestaffelte Erhöhung des KUG beschlossen für Mitarbeiter die mindestens 50% weniger arbeiten. Hinweis: vielen Arbeitnehmern ist nicht bewusst, dass der Bezug von Kurzarbeitergeld in vielen Fällen zu Steuernachzahlungen bei der Einkommensteuer führt, da das Kurzarbeitergeld nicht versteuert wird, aber den Steuersatz für das restliche Einkommen erhöht (Progressionsvorbehalt).

Mittwoch, 23. September 2020

Entwurf des Jahressteuergesetzes

 

Wie jedes Jahr wurde kürzlich ein umfangreicher Entwurf für ein Jahressteuergesetz mit zahlreichen Änderungen bekanntgegeben. Da erfahrungsgemäß nur ein kleiner Teil des Entwurfs tatsächlich umgesetzt wird, werden wir hierauf erst später näher eingehen, wenn sich abzeichnet, welche Änderungen kommen werden.

Änderungen beim Mindestlohn

 

Die Mindestlohnkommission hat eine schrittweise Anhebung des Mindestlohns empfohlen. Diesen Empfehlungen ist bisher immer gefolgt worden, daher ist mit einer entsprechenden Umsetzung zu rechnen. Insbesondere im Bereich der Minijobs kann es daher Handlungsbedarf geben. Bei neuen Arbeitsverhältnissen sollte von vornherein auf die entsprechenden Stundenlöhne geachtet werden. Voraussichtliche Entwicklung des Mindestlohns gemäß Empfehlung der Mindestlohnkommission:

01.01.2020: 9,35 €, 01.01.2021: 9,50 €, 01.07.2021: 9,60 €, 01.01.2022: 9,82 €, 01.07.2022: 10,45 €

Montag, 7. September 2020

Antragsfrist Corona-Überbrückungshilfe


Die Antragsfrist für das zweite Hilfspaket wurde bereits Anfang August vom 31.08. auf den 30.09. verlängert. Vergangene Woche hat sich der Koalitionsausschuss darauf geeinigt, das Paket sogar bis zum Jahresende zu verlängern. Dies betrifft nicht nur die Antragsfrist sondern auch die möglichen Förderzeiträume. Wie die genauere Ausweitung geregelt sein wird, steht noch nicht fest. Dies muss noch im Bundestag beschlossen werden.

Dienstag, 1. September 2020

Begünstigter Steuersatz bei Restaurantleistungen

Gerade im Hotel-Bereich macht die Unterscheidung der Steuersätze bei Restaurantleistungen häufig Probleme aufgrund von Pauschalangeboten. Das BMF hat nun im Rahmen der Corona-Steuersatzänderungen folgende Pauschalberechnung zugelassen: Pauschalangebote bei denen Unterbringung, Verpflegung und weitere Leistungen in einem Preis zur Verfügung gestellt werden können betreffend des regulären Steuersatzes (aktuell 16% Ust) mit 15% des Pauschalpreises berechnet werden, der Rest mit dem ermäßigten Steuersatz von aktuell 5% Ust.

Elektronische Kassensysteme

Für elektronische Kassensysteme läuft die Frist zur Nachrüstung mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zum 30.09.2020 aus. Diese ist für die Ordnungsmäßigkeit der Kasse zwingend vorgeschrieben. Die meisten Bundesländer haben nun weitere Übergangsfristen (meist der 31.03.2021) bekannt gegeben. In den meisten Ländern jedoch mit der Voraussetzung, dass eine Auftragsbestätigung zur Umrüstung bis zum 30.09.2020 vorliegt.

Montag, 10. August 2020

Rückzahlungsverpflichtung der ersten Corona-Soforthilfe

Wie in der Antragstellung explizit dargestellt, hatte der Antragsteller zu versichern, dass er aufgrund Corona in existenzbedrohende wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Wie sich zwischenzeitlich in vielen Fällen abzeichnet, ist diese Voraussetzung für den 3-monatigen Betrachtungszeitraum oft nicht erfüllt, so dass eine Rückzahlung nicht nur wahrscheinlich ist, sondern dringend empfohlen wird um den Straftatbestand des Subventionsbetrugs zu vermeiden. Hier werden wir im Einzelnen weiter informieren, sobald die Buchhaltungen der Förder-Monate ausgewertet sind.

Montag, 3. August 2020

Prämien zur Sicherung und Neuschaffung von Ausbildungsplätzen

Mit einem weiteren Gesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Ausbildungsplätze zu sichern und neu zu schaffen. Hierfür werden Prämien von 2.000 bzw. 3.000 Euro je abgeschlossenem oder zusätzlichem Ausbildungsplatz ausbezahlt. Die Förderung ist jedoch daran gekoppelt, dass das Unternehmen selbst durch Kurzarbeit oder Umsatzeinbruch von der Corona-Krise betroffen ist.

Dienstag, 16. Juni 2020

Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer beim Home-Office

Die Grundregelung sieht vor, dass die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Aufgrund der Corona-Krise wurden viele Tätigkeiten von Mitarbeitern im Home-Office durchgeführt. Hier stellt sich die Frage, ob –zumindest zeitweise- das K.O.-Kriterium des anderen Arbeitsplatzes überhaupt vorliegt. Wurden die Betriebe auf Anordnung geschlossen, wird dies mit Sicherheit erfüllt sein, aber auch wenn die Arbeitgeber Anweisung geben im Home-Office zu arbeiten und nicht im Betrieb zu arbeiten, sollte dies erfüllt sein. Somit dürften aktuell viele Arbeitnehmer und Selbstständige die Möglichkeit erhalten, die Kosten für das Arbeitszimmer geltend zu machen, wenn diese nicht vom Arbeitgeber erstattet werden.

Freitag, 5. Juni 2020

Corona Maßnahmen: Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket

Am 03.06.2020 hat sich der Koalitionsausschuss auf ein umfangreiches Paket zur Abmilderung der Corona-Folgen geeinigt.
Wichtiger Hinweis hierzu: Es handelt sich dabei aktuell um eine Einigung des Koalitionsausschusses. Das Maßnahmenpaket an sich muss aber noch diverse bürokratische Hürden nehmen, bevor es in Kraft treten kann. Daher können sich durchaus noch einige Änderungen an den Maßnahmen ergeben.

Wir möchten kurz auf ein paar relevante Punkte hinweisen, die derzeit im Paket angedacht sind:
-Reduzierung der Umsatzsteuersätze für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 7% auf 5% bzw. von 19% auf 16% (wie die Handhabung bei längeren Leistungszeiträumen sein wird, die vor diesen Zeitraum beginnen bzw. nach diesem Zeitraum enden, ist aktuell nicht bekannt und wird vermutlich erst in einem späteren Anwendungsschreiben klar geregelt werden).
-Anpassungen des steuerlichen Verlustrücktrags, damit Verluste des Jahres 2020 besser mit den Gewinnen 2019 verrechnet werden können.
-Einführung einer degressiven Abschreibung für Investitionen in bewegliche Anlagegüter in den Jahren 2020 und 2021.
-Programm für Überbrückungshilfen (Folgeprogramm zur Soforthilfe) für die Sicherung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die im April und Mai 2020 gegenüber dem Vorjahr einen Umsatzrückgang von mindestens 60% und in den Monaten Juni bis August von mindestens 50% haben.
-Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von 1.908 Euro auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021.
-Einmaliger Kinderbonus von 300 Euro je kindergeldberechtigtem Kind. Da nach der aktuellen Formulierung keine parallele Erhöhung des Kinderfreibetrags geplant ist, wird der Bonus unterm Strich nur eine Auswirkung für Familien mit geringen Einkommen zugute kommen, da der Vorteil bei Ansatz des Kinderfreibetrags durch die Gegenrechnung von Kindergeld und Kinderbonus bei steigendem Einkommen abschmelzen wird.

Montag, 11. Mai 2020

Corona Maßnahmen: Steuerbefreiung von Aufstockungen zum Kurzarbeitergeld

Am 06.05.2020 hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft und Beschäftigten verabschiedet.
Beim Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld werden Aufstockungsbeträge, die die Arbeitgeber über das Kurzarbeitergeld hinaus bis zu 80% des Nettolohns bezahlen nicht nur sozialversicherungsfrei, sondern auch steuerfrei behandelt. Dies gilt für Kurzarbeitergeld im Zeitraum 29.02.2020 bis 31.12.2020.

Donnerstag, 7. Mai 2020

Corona-Maßnahmen: Umsatzsteuer Gastronomie

Am 06.05.2020 hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft verabschiedet.
Um die schwer betroffene Gastronomie nach der Wiedereröffnung zu entlasten wird der Umsatzsteuersatz für die Zeit vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 von 19% auf 7% reduziert.
Wichtig: die Senkung gilt nur für die Speiseumsätze, NICHT für die Getränkeumsätze. Hier bleibt es nach wie vor beim Regelsteuersatz mit 19%.
In vielen Betrieben wird es daher notwendig sein bis zum 01.07.2020 die Kassensysteme umzustellen, damit der richtige Umsatzsteuersatz verbucht wird.

Montag, 20. April 2020

Prämien für die Anschaffung von Elektro- und Hybridfahrzeuge

Im Zuge der Klimaschutzmaßnahmen wurden die Förderungen für Fahrzeuge mit Zulassung ab dem 05.11.2019 rückwirkend erhöht.

Samstag, 18. April 2020

Hygiene - Vorgaben zur Öffnung des Einzelhandels

Zwischenzeitlich stehen die genauen Vorgaben fest, die erfüllt werden müssen, damit Geschäfte ab Montag wieder öffnen dürfen.
Die offizielle Checkliste für Baden-Württemberg finden Sie im nachfolgenden Link
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/Gemeinsame_Richtlinie_Oeffnung_des_Einzelhandels_aufgrund_Corona-VO.pdf

Mittwoch, 15. April 2020

KFW-Schnellkredit für Mittelständler in der Corona-Krise

Als weitere Maßnahme zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise ist am 15. April 2020 der sogenannte KfW-Schnellkredit für den Mittelstand in Kraft getreten.
Hierbei übernimmt die KfW 100% Haftungsfreistellung des Darlehensbetrags, damit die Hausbanken nicht die üblichen Schritte der Kreditrisikoprüfung durchführen müssen.
Die Maßnahme steht Betrieben mit MEHR als 10 Beschäftigten zur Verfügung.
Abgewickelt wird alles über die Hausbank.

Die genauen Regelungen lassen sich auf der Seite des Bundesfinanzministeriums nachlesen.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/04/2020-04-014-GPM-KfW-Schnellkredit.html?cms_pk_kwd=14.04.2020_KfW-Schnellkredit+f%C3%BCr+den+Mittelstand+startet+morgen&cms_pk_campaign=Newsletter-14.04.2020

Mittwoch, 8. April 2020

Einmalige steuerfreie Bonuszahlung bis 1.500 Euro an Arbeitnehmer

Zur Unterstützung und Anerkennung der vielen durch die Corona-Krise am Limit arbeitenden Arbeitnehmer wurde die Möglichkeit eingeführt, im Jahr 2020 jedem Arbeitnehmer eine einmalige Bonuszahlung bis zu 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszuzahlen.
Die Bonuszahlung muss auf freiwilliger Basis erfolgen, der Arbeitnehmer darf keinen vertraglichen Anspruch darauf haben.
Ob die Zahlung in Form einer direkten Geldauszahlung oder in anderer Form (z.B. Sachbezug, Gutscheine usw.) erfolgt, spielt keine Rolle.
Die Zahlung muss im Rahmen der Lohnabrechnung dokumentiert werden.
Eine Einschränkung auf bestimmte Branchen oder Berufszweige erfolgt nicht, somit kann die Zahlung  in allen Branchen durchgeführt werden.

Montag, 6. April 2020

Achtung Betrugs-E-Mails vom Transparenzregister

In den vergangenen Wochen wurden vermehrt vermeintliche E-Mails vom Transparenzregister verschickt in der eine Gebühr für die Eintragung gefordert wird. Hierbei handelt es sich um eine Betrugsmasche.

Dienstag, 24. März 2020

Corona-Erleichterungen durch die Finanzämter

Zur Liquiditätsunterstützung der Betriebe in der Corona-Krise sind folgende Maßnahmen seitens der Finanzbehörden verfügbar:

-keine strikten Voraussetzungen für die Herabsetzungsanträge von Steuervorauszahlungen
-Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen
-Möglichkeit der Rückforderung der bereits gezahlten Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Jahr 2020
-Vereinfachte zinslose Stundung von Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer um vorläufig 3 Monate

Montag, 23. März 2020

Sofortmaßnahmen des Landes Baden-Württemberg

Das beschlossene und voraussichtlich ab Mitte dieser Woche freigegebene Maßnahmenpaket mit Zuschusszahlungen des Landes Baden-Württemberg wurde zwischenzeitlich mit den wichtigsten Voraussetzungen und Fragestellungen veröffentlicht. Die Ausführungen hierzu finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

Aktualisierung wirtschaftliche Maßnahmen Corona-Krise

Inzwischen wurde sowohl vom Bund, als auch von diversen Bundesländern (auch Baden-Württemberg und Bayern) umfassende Sofortmaßnahmen mit Direktzuschüssen für Kleinst und Kleinbetriebe bekannt gegeben. Der Begriff Sofortmaßnahmen ist insoweit irreführend, da von der Bekanntgabe der Maßnahmen bis zu Ihrer tatsächlichen Verfügbarkeit einige Zeit aufgrund der notwendigen bürokratischen Schritte vergeht. Dies ist erforderlich, da die entsprechenden Verordnungen konkret ausformuliert, in Bundestag, Bundesrat bzw. Landtag beschlossen und anschließend mit den Stellen, die für die Antragstellung und Auszahlung beauftragt werden, abgestimmt werden müssen.

Wir halten Sie über die weiteren Schritte und Möglichkeiten auf dem Laufenden.

Mittwoch, 18. März 2020

Corona-Krise und Erreichbarkeit unserer Kanzlei

Aufgrund der aktuellen Krise versuchen sich derzeit eine Vielzahl von Mandanten an uns zu wenden, um Einschätzungen und Empfehlungen zu bekommen.
Dies führt aktuell zu massiven Belastungen und Verzögerungen in unserer Kanzlei. Erschwerend kommt hinzu, dass seit 10.45 Uhr am Dienstag 17.03.2020 das Telefonnetz und Internet in Bad Krozingen aufgrund eines massiven Leitungsschadens zusammengebrochen ist und wir daher gar nicht bzw. seit dem 18.03.2020 nur noch per Email erreichbar sind.
Wir arbeiten derzeit an einer Leitungsumstellung auf eine mobile Nummer, bitten aber um Ihr Verständnis.
Gleichzeitig möchten wir darum bitten, Anfragen die nicht dringend sind hintenanzustellen und eine entsprechende Email mit dem Anliegen an uns zu richten, damit wir nach Prioritäten, alle Anfragen sinnvoll abarbeiten können.

Ein kurzer Überblick über die aktuellen bekannt gegebenen Maßnahmen im Rahmen der Corona-Krise (wichtiger Hinweis viele der Maßnahmen wurden zwar bekannt gegeben, sind aber rechtlich und von den genauen Voraussetzungen her noch nicht umgesetzt):


1. Flexibleres Kurzarbeitergeld: Beantragung über die Agentur für Arbeit
2. Liquiditätshilfen über diverse Finanzierungen der KFW oder L-Bank: Beantragung über die jeweilige Hausbank
3. Erleichterungen beim Finanzamt: Stundungsanträge, Anpassungsanträge für Vorauszahlungen und Vollstreckungsmaßnahmen sollen sehr kulant gehandhabt werden.

HOTLINES
Corona Virus-Hotlines für Unternehmen:
Mo-Fr. 9-17 Uhr , Tel. 030 186151515
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus
Telefon: 030 346465100
Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr 8:00 bis 12:00 Uhr

Montag, 16. März 2020

Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer

Mit einem aktuellen BMF-Schreiben hat das Finanzministerium die Überlassung von Fahrrädern, die nicht als Kraftfahrzeug einzustufen sind, geregelt. Für Überlassungen an Arbeitnehmer ist die Überlassung von 2019 bis 2030 steuerfrei, solange es sich nicht um eine Gehaltsumwandlung handelt.

Montag, 9. März 2020

Förderung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen

Für die Förderung, die wir bereits im vergangenen Rundschreiben aufgeführt hatten, liegen nun die konkreten Voraussetzungen vor:
-Objekt ist älter als 10 Jahre und wird im Sanierungsjahr zu eigenen Wohnzwecken genutzt
-Ausführung durch ein Fachunternehmen, das die Maßnahme nach amtlichem Vordruck bescheinigt
-Für das Objekt wird keine andere Steuerbegünstigung beantragt (z.B. Denkmal-AfA)

Dienstag, 3. März 2020

Korrekturen bei Sachbezügen bzw. Gutscheinen

Eine kleine Verschärfung hat sich zum Jahreswechsel in Bezug auf die begünstigten Sachbezüge ergeben. Mit der nun im Gesetz vorhandenen Definition ist ausgeschlossen, dass ein Mitarbeiter einen Einkaufsbeleg beim Arbeitgeber vorlegt und sich diesen erstatten lässt. Es muss im Vorfeld eine explizite Gutscheinausgabe durch das Unternehmen erfolgen, bei dem der Mitarbeiter dann auch einlöst. Ein sog. Eigengutschein, den der Arbeitgeber erstellt und später dem Mitarbeiter die Rechnung erstattet, ist daher nicht mehr möglich.

Dienstag, 25. Februar 2020

Solidaritätszuschlag (Soli) entfällt teilweise ab 2021

Bis zu einem Einkommen (Zusammenveranlagung) von 61.717 Euro fällt demnach kein Soli mehr an, darüber bis 96.409 Euro folgt eine Milderungszone mit nur teilweiser Berechnung. Darüber liegende Einkommen, Soli auf Kapitalerträge, die der Abgeltungssteuer unterliegen und Kapitalgesellschaften werden nicht vom Soli befreit. Diesbezüglich wurden bereits verfassungsrechtliche Bedenken von verschiedenen Seiten geäußert.

Montag, 17. Februar 2020

Mindestlohn zum 01.01.2020 auf 9,35 Euro erhöht

Des Weiteren wurde für Auszubildende eine Mindestvergütung von 515 Euro monatlich eingeführt. Ein Mindestlohn auf Stundenbasis ist hier nach wie vor nicht vorgeschrieben.

Montag, 10. Februar 2020

Steuerliche Maßnahmen im Rahmen des „Klimaschutzgesetzes“

Zur Erreichung der gesteckten Klimaschutzziele und der Abmilderung von finanziellen Härten durch die Maßnahmen sind steuerliche Anpassungen erfolgt:
-Entfernungspauschale ab dem 21. Km auf 0,35 €.
-Ab 2021 Mobilitätsprämie als Alternative zur Entfernungspauschale auf Antrag
-Steuerliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungsmaßnahmen ab 2020 für selbstgenutzte Gebäude. Förderung erfolgt über Sonderabschreibung verteilt auf 3 Jahre, in Summe mit 20% der Kosten.
-Reduzierung der Umsatzsteuer auf Bahn-Fernfahrtickets von 19% auf 7%.

Montag, 3. Februar 2020

Klimaschutzgesetz sieht auch steuerliche Änderungen vor

Hierzu zählen unter anderem eine Steuervergünstigung für selbstgenutztes Wohneigentum bei energetischen Sanierungen und eine Teilerhöhung der Entfernungspauschale. Über die genauen Regelungen werden wir noch informieren.

Montag, 27. Januar 2020

Bürokratieentlastungsgesetz zum 01.01.2020 in Kraft getreten

Unter anderem ergeben sich folgende Änderungen:

-       Maximalbetrag zur steuerfreien Gesundheitsförderung erhöht sich auf 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter für zertifizierte Kurse und Maßnahmen

-       Grenze der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung erhöht sich auf 22.000 Euro

Mittwoch, 22. Januar 2020

Jahressteuergesetz zum 01.01.2020 in Kraft getreten

Über einige Änderungen hatten wir im letzten Rundschreiben bereits informiert, nun folgen noch einige weitere:

-       neue Sonderabschreibung für rein Elektronutzfahrzeuge - also z.B. Lastenräder, Kastenwägen, Sprinter – i.H.v. 50% im Jahr der Anschaffung

-       Job-Tickets können entweder steuerfrei an Mitarbeiter bezahlt werden, dann wird aber die Entfernungspauschale gekürzt, alternativ erfolgt eine Pauschalbesteuerung mit 25%, dann wird die Entfernungspauschale nicht gekürzt

-       weitere Reduzierung des privaten Nutzungsanteils für rein elektrische Firmenwagen auf 0,25% des Listenpreises unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Dienstag, 7. Januar 2020

Grundsteuerreform beschlossen


Die Regierung hat die Reform der Grundsteuer beschlossen und gesetzlich verabschiedet. Wie die künftig (ab 2025) geltende Grundsteuer berechnet wird, kann derzeit aber noch nicht prognostiziert werden, da den Bundesländern freigestellt wurde eigene Ermittlungsmethoden zu entwickeln und anzuwenden. Mehrere Bundesländer haben bereits bekannt gegeben, diese Möglichkeit zu nutzen.