Montag, 23. Dezember 2013

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr

Das gesamte Team der Kanzlei Hilfinger wünscht ein frohes Fest, besinnliche Tage und einen guten Start in das Jahr 2014.

Montag, 16. Dezember 2013

Abzugsfähigkeit Schuldzinsen nach Verkauf Mietobjekt

Wird ein Mietobjekt innerhalb der 10-Jahres-Spekulationsfrist verkauft und reicht der Verkaufserlös nicht zur Tilgung der Darlehen aus, so sind auch die weiteren Schuldzinsen als Werbungskosten abzugsfähig. Dies ist bereits gültige Rechtsprechung. Fraglich ist derzeit noch, ob dies auch gilt, wenn der Verkauf der Immobilien außerhalb der 10 jährigen Spekulationsfrist erfolgt. Das Finanzgericht Niedersachsen hat dies bestätigt, jedoch wurde gegen das Urteil Revision eingelegt. Betroffene können mit dem Hinweis auf das Aktenzeichen IX R 45/13 Ruhen des Verfahrens bis zur endgültigen Klärung beantragen.

Montag, 9. Dezember 2013

Neue Arbeitshilfen auf unserer Internetseite

Seit diesem Wochenende ist unsere Internetseite um einige hilfreiche Arbeitsmittel erweitert worden. In der Rubrik "Service & Infothek" auf der "Mandantenseite" gibt es nun die folgenden Arbeitshilfen:
- Checklisten (z.B. zum Bezug von Kindergeld, Rechnungsstellung, Aufbewahrungsfristen usw.)
- Themeninformationen zu häufig gestellten Fragen und Themengebieten
- Fachlinks zu Internetseiten verschiedener Institutionen und Ämtern

Montag, 2. Dezember 2013

Neue Rechtsprechung zu Betriebsveranstaltungen 110 Euro Grenze

Mit einem neuen Urteil hat der BFH die Berechnung der Freigrenze für Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) neu festgelegt. Pro Jahr sind die Zuwendungen im Rahmen von zwei Betriebsveranstaltungen bis zu einer Grenze von 110 Euro je Arbeitnehmer und Veranstaltung steuer- und sozialversicherungsfrei möglich. Der BFH stellt nun klar, dass in die Grenze nur die anteiligen Kosten für den Arbeitnehmer, nicht aber die Kosten für dessen Begleitpersonen einzurechnen sind. In die Kosten sind einzurechnen Speisen, Getränke und Musikdarbietungen/Unterhaltungsprogramme, nicht eingerechnet werden müssen bspw. Kosten für Raummieten, Fahrt und Eventmanager.

Montag, 25. November 2013

Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung

In Betriebsprüfungen immer wieder ein Problem: der Vorsteuerabzug wird versagt weil die Rechnung fehlerhaft ausgestellt wurde. Die Rechnung kann (in vielen Fällen) zwar noch berichtigt werden und der Vorsteuerabzug wird somit gerettet, dennoch kommt es aufgrund der Verzinsung der Vorsteuer zu einer Belastung für den Unternehmer. Wieso? Bisher ist die Finanzverwaltung davon ausgegangen, dass die Rechnungsberichtigung erst ab dem Tag der Berichtigung gilt. Das heißt, dass zwischen der ursprünglichen Ausstellung der Rechnung und der Berichtigung (unter Umständen mehrere Jahre) kein Vorsteuerabzug zulässig war. Der Betrag wäre in dieser Zeit zu verzinsen. Der Europäische Gerichtshof hat diese Auffassung mit einem neuen Urteil entschärft. Sofern die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug in der ursprünglichen Rechnung bereits vorlagen, gilt eine Rechnungsberichtigung rückwirkend auf den Tag der ursprünglichen Rechnungsstellung, wenn die Berichtigung noch vor der Umsetzung der geänderten Steuerbescheide erfolgt. Beispiel: Erstmalige Rechnungsstellung am 31.05.2011. Betriebsprüfung stellt im Prüfungsbericht am 06.11.2013 fest, dass die Rechnung formal fehlerhaft war und der Vorsteuerabzug versagt wird. Die geänderten Steuerbescheide aufgrund des Prüfungsberichts werden am 17.12.2013 erstellt. Kann das Unternehmen bis zum 17.12.2013 eine berichtigte Rechnung vorlegen, gilt diese bereits ab dem 31.05.2011 und der Vorsteuerbetrag ist somit nicht zu verzinsen. Da jedoch nicht bekannt ist, wie schnell nach einer Prüfung die Bescheide erstellt werden, sollte in solchen Fällen unmittelbar nach Kenntnis des Sachverhalts eine Rechnungsberichtigung in Gang gesetzt werden, um eine rechtzeitige Einreichung zu ermöglichen.

Montag, 18. November 2013

Rechnungsschreibung und Gutschrift

Vor einiger Zeit hatten wir über die seit dem 01.07.2013 geltenden Neuregelungen zur Rechnungsschreibung berichtet. Ein Punkt war hierbei, dass eine (echte) Gutschrift -also eine Rechnungserteilung durch den Leistungsempfänger anstelle des Leistenden- explizit als "Gutschrift" bezeichnet werden muss, damit der Vorsteuerabzug zugelassen wird. Davon abzugrenzen sind reine Rechnungskorrekturen /-Berichtigungen und /-Stornierungen, bei denen es sich aus steuerlicher Sicht nicht um eine Gutschrift handelt. Die Finanzverwaltung hat bei mehreren Anfragen nun klargestellt, dass die Verwendung der Bezeichnung "Gutschrift" auf derartigen Rechnungen nicht schädlich ist! Die Neuregelung hat lediglich das Ziel, dass eine echte Gutschrift als solche bezeichnet werden MUSS, andere Rechnungen können aber dennoch so bezeichnet werden.

Montag, 11. November 2013

Nachweis innergemeinschaftliche Lieferungen

Für die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen wurde nach dem Scheitern der sogenannten Gelangensbestätigung eine neue Zusammenstellung von Nachweismöglichkeiten veröffentlicht. Folgende Unterlagen sind Voraussetzung:
1) Ein Doppel der Rechnung
2) Vereinfachte Gelangensbestätigung mit folgenden Angaben:
- Name und Anschrift des Abnehmers
- Menge und Bezeichnung des Liefergegenstands
- Ort/ Monat des Erhalts der Lieferung
- Datum der Bestätigung, sowie Unterschrift des Abnehmers

Folgende Unterlagen werden alternativ zu Punkt 2) akzeptiert:
- Versendungsbeleg: Nachweis durch Frachtbrief oder Konossement oder...
- Spediteursbescheinigung: Name / Anschrift des Beförderers, Name / Anschrift des Liefernden und des Auftraggebers, Menge und Bezeichnung des Gegenstands, Empfänger der Lieferung und Ort, Monat des Erhalts, Versicherung des Beförderers über die Nachprüfbarkeit des Transports, Unterschrift des Beförderers oder...
- Beförderer-Protokoll: Nachweis durch schriftliche oder elektronische Auftragserteilung und lückenloses Transportprotokoll oder...
- Postdienstleisterbescheinigung

Montag, 4. November 2013

Eintrag in Branchenverzeichnis kein wirksamer Vertrag

Internet-Branchenverzeichnisse versenden immer wieder Briefe und EMails an Unternehmen, um einen Vertragsabschluss zur kostenpflichtigen Eintragung zu bewirken. Einige dieser Schreiben sind derart undurchsichtig oder täuschend formuliert, dass man mit einem kostenpflichtigen Vertragsabschluss gar nicht rechnet, wenn man sich das Kleingedruckte nicht anschaut, beispielsweise weil die Überschrift des Formulars lediglich eine "Datenaktualisierung" ankündigt. Vor derartigen Schreiben haben wir bereits mehrfach gewarnt. Mit einem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Entgeltklausel eines derartigen Vertrages nicht wirksam ist, wenn sie derart unauffällig in das Formular eingefügt ist, dass man keine Entgeltlichkeit vermuten würde. Somit können diese Verträge im Nachhinein angefochten werden.

Montag, 28. Oktober 2013

Änderungen doppelte Haushaltsführung ab 2014

Mit dem Inkrafttreten des neuen Reisekostenrechts ergeben sich auch Änderungen im Bereich der doppelten Haushaltsführung.
Ab dem 01.01.2014 wird eine doppelte Haushaltsführung nur noch anerkannt, wenn am Lebensmittelpunkt entweder eine eigene Wohnung vorhanden ist, eine Wohnung gemietet wird oder zumindest eine angemessene finanzielle Beteiligung getragen wird.
Die zweite Wohnung am Ort der Tätigkeitsstätte muss aus beruflichen Gründen veranlasst sein.
Ab 2014 gilt eine Höchstgrenze für die Unterkunftskosten von 1.000 Euro im Monat. Weggefallen ist die Überprüfung der Angemessenheit der Wohnung am Tätigkeitsort.

Montag, 21. Oktober 2013

Befreiung gesetzliche Rentenversicherung für Mitglied Versorgungswerk

Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke können sich auf Antrag von der Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Eine Änderung hat nun dazu geführt, dass die Befreiung immer nur für die jeweilige Beschäftigung gilt. Wird der Arbeitgeber oder das Tätigkeitsfeld gewechselt, ist der Antrag erneut zu stellen.

Montag, 14. Oktober 2013

Sozialversicherungsrechtlicher Status von Familienmitgliedern

Haben im Betrieb beschäftigte Familienangehörige eine " faktische Machtposition ", die der eines Selbstständigen ähnelt, kann es zu einer ungewollten sozialversicherungsrechtlichen Befreiung des Familienmitglieds kommen.

Montag, 7. Oktober 2013

Änderungen Entfernungspauschale / regelmäßige Arbeitsstätte / erste Tätigkeitsstätte ab 2014

Ab dem 01.01.2014 tritt das neue Reisekostenrecht in Kraft. Dies führt zu einigen grundlegenden Änderungen im Bereich der Fahrtkosten.
Begrifflich hatten Arbeitnehmer eine regelmäßige Arbeitsstätte (i.d.R. im Unternehmen des Arbeitgebers). Betriebsfremde Einrichtungen z.B. bei Kunden waren hiervon ausgeschlossen. Die regelmäßige Arbeitsstätte war Dreh - und Angelpunkt für die Ermittlung der abzugsfähigen Entfernungspauschale. Fahrten zur Arbeitsstätte wurden im Rahmen der Pauschale mit 0,30 Euro je Tag und Entfernungskilometer als Werbungskosten anerkannt. Alle Fahrten und Dienstreisen außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte wurden als Dienstreise klassifiziert. Somit konnten die tatsächlich gefahrenen Km berücksichtigt werden, darüber hinaus war der Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen möglich.

Ab dem 01.01.2014 wird die "regelmäßige Arbeitsstätte" von der "ersten Tätigkeitsstätte" abgelöst. Dies ist nicht nur eine begriffliche Änderung. Die erste Tätigkeitsstätte kann jede Einrichtung in der der Arbeitnehmer über längere Zeit tätig wird (also nicht nur Einrichtungen des Arbeitgebers). Sind mehrere Tätigkeitsstätten vorhanden, kann der Arbeitgeber vertraglich die erste Tätigkeitsstätte bestimmen. Wird dies nicht gemacht, ist eine Prognoseentscheidung zu treffen, wo sich der Arbeitnehmer überwiegend befinden wird. Ist die nicht möglich oder führt dies zu einer gleichmäßigen Verteilung, ist automatisch die Tätigkeitsstätte die entscheidende, die dem Wohnort des Arbeitnehmers am nächsten liegt.

In der Konsequenz sind die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte nach wie vor nur mit der Entfernungspauschale zu berücksichtigen. Alle anderen Fahrten sind demnach Dienstreisen zu berücksichtigen. Dementsprechend ergeben sich auch Auswirkungen auf die Berechnung des geldwerten Vorteils bei Privatnutzung eines Dienstwagens.

Montag, 23. September 2013

Änderungen Verpflegungsmehraufwand ab 2014

Im Rahmen der Reisekostenreform werden die Verpflegungspauschalen ab dem 01.01.2014 neu gestaffelt.
Bisher betrugen die Pauschalen bei einer Abwesenheitsdauer ab 8 Stunden 6 Euro, ab 14 Stunden 12 Euro und ganztätig 24 Euro.
Ab 2014 betragen die Pauschalen bei einer Abwesenheitsdauer ab 8 Stunden 12 Euro und ganztätig 24 Euro. Bei einer mehrtägigen Abwesenheit mit Übernachtung wird für den An- und Abreisetag jeweils eine Pauschale von 12 Euro gewährt (unabhängig von der tatsächlichen Abwesenheitsdauer).

Freitag, 13. September 2013

Steuerfreie Überlassung von EDV - Geräten an Arbeitnehmer

Unternehmen können ihren Arbeitnehmern zahlreiche EDV-Geräte kostenlos steuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung stellen. Insbesondere im Bereich von Smartphones und Tablets lassen sich somit erhebliche Netto-Lohn-Verbesserungen erreichen. Zu beachten ist jedoch: die Geräte müssen weiterhin im Besitz des Unternehmens verbleiben, eine Schenkung an den Arbeitnehmer ist nicht zulässig. Wo der Arbeitnehmer die Geräte jedoch verwendet, spielt keine Rolle!
Was ist begünstigt: beispielsweise Tablets, Smartphones, Laptops, PCs, Telefone, Anrufbeantworter, mobile Navigationsgeräte jeweils inklusive Zubehör. Software, die auch im Unternehmen verwendet wird. Diese darf auch auf privaten Geräten des Arbeitnehmers verwendet werden.

Was ist nicht begünstigt: beispielsweise Fernseher, MP3-Player, E-Book-Reader, Camcorder, Digitalkameras. Insbesondere bei Digitalkameras und E-Book-Readern ist dies aber umstritten.

Mittwoch, 11. September 2013

Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

Werden Ferienwohnungen ausschließlich vermietet, wird die Einkünfteerzielungsabsicht unterstellt, wodurch der Werbungskostenabzug unbeschränkt zulässig ist. Behält sich der Eigentümer jedoch (auch nur zeitweise) die Selbstnutzung vor, so ist eine Überprüfung mittels einer Überschussprognose vorzunehmen. Wird kein Überschuss ermittelt, ist der Kostenabzug nicht zulässig.

Freitag, 6. September 2013

Partnerschaftsgesellschaft mbB – neue Gesellschaftsform für freie Berufe

Die neu eingeführte PartnerGes mbB erweitert die Anzahl der möglichen Rechtsformen für Freiberufler. Sie kombiniert Aspekte der klassischen Partnerschaftsgesellschaft (Personengesellschaft bei der alle Gesellschafter persönlich haften) mit einer Haftungsbeschränkung. Bei der neuen Gesellschaftsform beschränkt sich die Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen und entlastet damit die Gesellschafter. Jedoch beschränkt sich die Haftungsbeschränkung ausschließlich auf berufliche Fehler des jeweiligen Gesellschafters. Für anderweitige Schulden und Risiken haften die Gesellschafter nach wie vor persönlich.

Freitag, 30. August 2013

Nachweis der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung und Gelangensbestätigung

Nachdem die Einführung der „Gelangensbestätigung“ zwischenzeitlich nicht mehr verpflichtend ist, gelten ab dem 01.10.2013 neue Nachweismöglichkeiten. Die Gelangensbestätigung kann weiterhin verwendet werden, jedoch sind auch andere Nachweise der Lieferung zugelassen (z.B. Spediteurunterlagen).

Dienstag, 27. August 2013

Dienstwagenbesteuerung neues Urteil

Ein neues Urteil des BFH führt zu einer erneuten Verschärfung im Rahmen der Besteuerung von Dienstfahrzeugen. War es bislang möglich, die pauschale Privatnutzung zu vermeiden, wenn der Angestellte den Anscheinsbeweis der privaten Nutzung entkräften konnte. Diese Möglichkeit hat der BFH nun ausgeschlossen. Somit bleiben nur noch das Fahrtenbuch oder ein vertragliches Privatnutzungsverbot, um der pauschalen Besteuerung zu umgehen.

Donnerstag, 22. August 2013

Zeitnahe Rechnungsstellung EU-Ausland

Das Umsatzsteuergesetz schreibt ab dem 01.07.2013 eine zeitnahe Rechnungsstellung für sonstige Leistungen im EU-Ausland, sowie innergemeinschaftliche Lieferungen vor. Die Rechnungen sind bis zum 15. des Folgemonats nach Ausführung der Lieferung bzw. Leistung zu erstellen.

Freitag, 16. August 2013

Umsatzsteuer Kunstgegenstände

Die bisherige ermäßigte Besteuerung von Kunstgegenständen (7% USt) ist zum 01.07.2013 entfallen. Seither sind Vermietung und Handel mit Kunstgegenständen mit dem Regelsteuersatz von 19 % steuerpflichtig.

Mittwoch, 7. August 2013

Antrag Lohnsteuer Freibetrag alle 2 Jahre

Bislang mussten Lohnsteuer-Freibeträge jedes Jahr neu beantragt werden. Zur Vereinfachung ist dies nur noch alle 2 Jahre notwendig.

Dienstag, 30. Juli 2013

Änderungen bei der Rechnungsstellung ab dem 01.07.2013

Ab dem 01.07.2013 sind folgende Texte bzw. Begriffe explizit auf Rechnungen aufzuführen, wenn entsprechende Sachverhalte zugrunde liegen. Ansonsten geht der Vorsteuerabzug verloren.
1. Gutschriften müssen definitiv als "Gutschrift" bezeichnet werden. Achtung: was ist unter einer Gutschrift zu verstehen? Gutschriften sind Rechnungen, die nicht vom Leistungserbringer, sondern vom Leistungsempfänger erstellt werden (z.B. oft bei Provisionsabrechnungen). KEINE Gutschriften sind beispielsweise Korrekturen /Minderungen des ursprünglichen Rechnungsbetrags. Hierbei handelt es sich lediglich um eine (Teil-)Korrektur einer bereits vorhandenen Rechnung!
2. Geht die Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer auf den Leistungsempfänger über (§ 13b UstG bzw. Reverse-Charge-Verfahren), muss auf der Rechnung explizit der Text erscheinen "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers".

Donnerstag, 25. Juli 2013

Verzinsung Investitionsabzugsbetrag

Wird ein Investitionsabzugsbetrag gebildet, ist dieser innerhalb von 3 Jahren aufzulösen. Erfolgt in dieser Zeit nicht die entsprechende Investition, wird der Abzugsbetrag rückwirkend im Jahr der Bildung aufgelöst. Strittig war bisher, ob aufgrund der Änderung der ursprünglichen Steuerbescheide eine Verzinsung des Nachzahlungsbetrages zu erfolgen hatte. In der Literatur ging man bislang davon aus, dass das Unterlassen der Investition ein rückwirkendes Ereignis darstellt, da sich die Investitionsabsicht erst im Laufe der Zeit geändert hat. Damit würde die Verzinsung erst ab diesem Tag erfolgen. Jetzt hat die Bundesregierung mit einem Gesetzeszusatz explizit ausgeschlossen, dass hier ein rückwirkendes Ereignis vorliegt. Somit ist die Nachzahlung von Beginn an zu verzinsen.

Freitag, 19. Juli 2013

Gefahr: Lohnsteuer - Nachschau

Mit der kürzlich erfolgten Verabschiedung des Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetzes wurde Lohnsteuerprüfern eine deutliche Ausweitung ihrer Befugnisse an die Hand gegeben. Lohnsteuerprüfer dürfen nun unangekündigt während der üblichen Geschäftszeiten Betriebsräume betreten und die sofortige Vorlage folgender Unterlagen einfordern: Lohn- und Gehaltsunterlagen, Geschäftspapiere, Geschäftsbücher, Aufzeichnungen, Verträge und Urkunden. Trifft der Prüfer auch Feststellungen für andere Steuerarten (Umsatzsteuer, Einkommensteuer u.a.), dürfen diese ebenfalls ausgewertet werden! Durch diese Regelung werden Lohnsteuer-Prüfern stellenweise die Möglichkeiten der Steuerfahndung gegeben, ohne dass eine Untersuchung im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens eingeleitet wurde.

Mittwoch, 10. Juli 2013

Zuschuss des Arbeitnehmers zu betrieblichen Kfz-Kosten

Zahlt der Arbeitnehmer einen Betrag für die private Kfz-Nutzung eines Firmenwagens an den Arbeitgeber, sollte dies durch ein pauschales Nutzungsentgelt erfolgen, um den besten steuerlichen Effekt durch die Minderung des Nutzungswertes zu erreichen. Dadurch mindert sich die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des privaten Nutzungsanteils. Die teilweise oder vollständige Kostenübernahme für konkrete Kosten stellt im Gegensatz dazu kein Nutzungsentgelt dar. Das pauschale Nutzungsentgelt muss arbeitsvertraglich vereinbart werden.

Donnerstag, 4. Juli 2013

Beschäftigung von Schülern

In den Schulferien werden in einigen Branchen Schüler als kurzfristig oder geringfügige Beschäftigte eingestellt. Hier sind unbedingt folgende Unterlagen aufzubewahren: Schulbescheinigung, Aufzeichnungen über tatsächlich geleistete Arbeitsstunden, Bestätigung über das Vorliegen/Nicht-Vorliegen weiterer Betätigungen.

Freitag, 28. Juni 2013

Aufwendungen für Studium oder Berufsausbildung

Kosten für eine Erstausbildung oder ein Studium sind, sofern damit keine Ausbildungsvergütung erzielt wird, nur im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich zu berücksichtigen. Da mit dem Sonderausgabenabzug jedoch keine Verlustvorträge erreicht werden können, laufen diese Kosten meist ins Leere. Bei einer Zweit-Ausbildung bzw. einem Zweit-Studium sind die Kosten dagegen als Werbungskosten zu qualifizieren, womit Verlustvorträge möglich sind. Mit einem neuen Urteil stellt der BFH nun klar, dass die Anforderungen an eine Erst-Ausbildung nicht all zu hoch sind. Die Ausbildung muss weder nach dem Berufsbildungsgesetz bestimmt sein, noch eine bestimmte Ausbildungsdauer haben. Es empfiehlt sich also, wenn eine lange, kostenintensive Ausbildung angestrebt wird, eine kurze Ausbildung vorzulagern, damit die eigentliche Ausbildung als Zweit-Ausbildung zählt und die Kosten damit als Werbungskosten zu beurteilen sind.

Mittwoch, 26. Juni 2013

Weißgeldstrategie Schweizer Großbanken

Scheinbar haben sich die Schweizer Großbanken gemeinsam auf die Umsetzung der sogenannten Weißgeldstrategie geeinigt. Deutsche Anleger in der Schweiz werden demnach von der Bank aufgefordert, durch das Testat ihres Steuerberaters nachzuweisen, dass das bei der Bank vorliegende Guthaben versteuert wurde. Liegt diese Bescheinigung bis zum 31.12.13 nicht vor, werden die Banken voraussichtlich das vorhandene Depot veräußern und den Erlös via Scheck dem Anleger zukommen lassen. Handelt es sich bei dem Geld um Schwarzgeld, wird es für den Anleger nahezu unmöglich sein, den Scheck einzulösen ohne das Finanzamt auf das Vorhandensein von Schwarzgeld zu stoßen. Die Schweizer Banken wollen somit erreichen, dass deutsche Anleger entsprechende Selbstanzeigen abgeben und die Depots damit von Schwarzgeldbeständen reinigen.

Dienstag, 18. Juni 2013

häusliches Arbeitszimmer und Poolarbeitsplatz

Voraussetzung für den vollständigen Abzug der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers ist, dass das Arbeitszimmer den überwiegenden Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt. Liegt dies nicht vor, ist ein eingeschränkter Abzug (max. 1.250 Euro im Jahr) nur dann möglich, wenn kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist.
Die Frage, ob ein Pool-Arbeitsplatz beim Arbeitgeber, der mit anderen Mitarbeitern geteilt werden muss, einen anderen Arbeitsplatz darstellt, hat das Finanzgericht Düsseldorf nun beantwortet. Da bei einem Pool-Arbeitsplatz nicht die Möglichkeit besteht, jederzeit darüber zu verfügen, stellt er keinen anderen Arbeitsplatz dar. Somit kann der eingeschränkte Abzug i.H.v. max. 1.250 Euro im Jahr für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht werden.

Donnerstag, 13. Juni 2013

Doppelte Haushaltsführung - Hauptwohnsitz bei den Eltern

Für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung ist grundlegende Voraussetzung, dass am Hauptwohnsitz ein eigener Hausstand vorhanden ist. Die bisherige Rechtsprechung ist davon ausgegangen, dass ein eigener Hausstand in der Wohnung der Eltern nicht möglich ist, da hier keine wesentliche Mitbestimmung der Kinder gegeben ist. Ein neues Urteil des BFH stellt nun klar, dass Erwachsene durchaus einen Hausstand in der Wohnung ihrer Eltern haben können, da bei Erwachsenen unterstellt wird, dass diese wirtschaftlich unabhängig sind und eine entsprechende Mitsprache bei der Gestaltung der Haushaltsführung haben. Entscheidend ist hier jedoch nach wie vor, dass sich der Lebensmittelpunkt am Hauptwohnsitz befindet und nicht bei der Wohnung am Arbeitsort.

Donnerstag, 6. Juni 2013

Bundesverfassungsgericht: Eingetragene Lebenspartnerschaften und Splittingtarif

Mit heute veröffentlichtem Urteil, hat das Bundesverfassungsgericht die Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung für verfassungswidrig erklärt. Die Bundesregierung muss nun rückwirkend ab dem Jahre 2001 eine Änderung der Steuergesetze bewirken, die diese Ungleichbehandlung vermeidet. Übergangsweise können Lebenspartnerschaften wie die klassische Ehe mit dem Splittingtarif besteuert werden.

Mittwoch, 5. Juni 2013

Neue Internetpräsenz

Unsere neue Internetseite ist endlich Online. Das neue Design und die strukturierten Inhalte geben einen klaren, umfassenden Überblick über unsere Leistungen und einen Einblick in unsere Kanzlei. Der separate Mandantenbereich wird derzeit noch überarbeitet und mit hilfreichen Erläuterungen und Werkzeugen gefüllt und ist daher momentan noch nicht verfügbar. Viel Spaß beim Stöbern.

Freitag, 31. Mai 2013

Kleine Vereinfachung für das Führen des Fahrtenbuchs

Die derzeit sehr restriktiven Urteil der Gerichte, die das Führen des Fahrtenbuchs deutlich erschwert haben, wurden jetzt um eine kleine Erleichterung ergänzt. Zwar muss grundsätzlich jede Fahrt einzeln aufgeführt und beschrieben werden, doch können nun Einzelfahrten, die zusammen eine Gesamt-Reise darstellen, zusammengefasst werden. Jedoch müssen die besuchten Geschäftspartner in zeitlicher Reihenfolge aufgeführt werden.
Beispiel: Ein Versicherungsvertreter besucht in einem Zug 10 Kunden im gleichen Gebiet. Es sind hier keine Einzelkilometerangaben für die Teilfahrten zu erfassen, sondern es reichen Anfangs- und Endkilometerstand, Datum, Anlass und die Auflistung der Kunden.

Freitag, 24. Mai 2013

Selbstanzeige richtig machen

Der Informationsaustausch zwischen Deutschland und bisherigen Steueroasen verstärkt sich zunehmends und immer mehr Steuerflüchtlinge suchen daher den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist hier der entscheidende und zumeist auch gefährlichste Baustein. Die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige tritt nur bei Einhaltung zahlreicher Voraussetzungen ein. Wird eine unwirksame Selbstanzeige abgegeben, gibt man den Finanzbehörden und der Steuerfahndung also quasi schon alle Informationen, die zu einer Verurteilung notwendig sind an die Hand. Daher sollte eine Selbstanzeige unbedingt von einem Steuerexperten durchgeführt werden, der die Fallstricke kennt.
Insbesondere die vollständige Offenlegung aller hinterzogenen Einkünfte einer Steuerart im entsprechenden Jahr ist hier eine große Gefahrenquelle. Früher war eine "Selbstanzeige auf Raten" möglich. Liegen beispielsweise nicht erklärte Einkünfte in der Schweiz und in Luxemburg vor, konnte früher zuerst eine Selbstanzeige für die Einkünfte in der Schweiz und später eine Selbstanzeige für die Einkünfte in Luxemburg gemacht werden. Nach aktuellem Recht ist dies nicht mehr möglich. Es müssen zwingend alle Einkünfte einer Steuerart für das entsprechende Jahr gemeldet werden, da die Selbstanzeige ansonsten unwirksam ist.

Dienstag, 21. Mai 2013

110 € Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen

Unternehmen haben die Möglichkeit zweimal im Jahr eine Betriebsveranstaltung für ihre Arbeitnehmer durchzuführen, die nicht zu steuer- und sozialversicherungspflichtigem Arbeitlohn führen. Jedoch gibt es eine Freigrenze die zu beachten ist: je Veranstaltung und Arbeitnehmer dürfen die Kosten nicht über 110 Euro liegen. Der Bundesfinanzhof hat nun mit einem aktuellen Urteil gefordert, die seit Jahren unveränderte Grenze - u.a. aufgrund der gestiegenen Preise - neu zu berechnen. Ab wann die neue Grenze gelten wird und wie hoch sie sein wird, ist derzeit noch nicht absehbar.

Montag, 13. Mai 2013

Änderungen beim Ehrenamt

Die steuerfreien Pauschalbeträge wurden wie folgt erhöht:
Übungsleiter von 2.100 Euro / Jahr auf 2.400 Euro / Jahr
Ehrenamt von 500 Euro / Jahr auf 720 Euro / Jahr
Des Weiteren wurde die zivilrechtliche Haftung von Vereinsmitgliedern und -Vorständen beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wenn die jährliche Vergütung nicht über 720 Euro liegt.
Bei Sportveranstaltungen wurde die Umsatzgrenze bis zu der die Veranstaltungen steuerfrei bleiben  von 35.000 auf 45.000 Euro erhöht.

Montag, 6. Mai 2013

Beitragsserie Kassenführung: Fehlerquelle Geldtransit

Betriebsprüfer und Umsatzsteuer-Sonderprüfer verschärfen zunehmends die Überprüfung der Kassenführung und Kassensysteme. Fehlerhafte Daten und Unterlagen können hier zu Erlöszuschätzungen, im schlimmsten Fall zu eine Vollschätzung der gesamten Buchhaltung führen, daher zeigen wir in unserer Beitragsserie Kassenführung verschiedene Problempunkte im Bereich der Kassenführung auf. Auch Unternehmen, die nicht buchführungspflichtig sind, sondern ihren Gewinn im Sinne der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, sind hiervon betroffen, da auch hier entsprechende Aufzeichnungspflichten vorliegen.

Brennpunkt: Fehlerquelle Geldtransit
Wie bereits in den vorherigen Brennpunkten dargestellt, ist das tägliche erfassen des Kassenbuchs für die Anerkennung der Kassenführung notwendig. Oft erkennen Prüfer, dass dies nicht eingehalten wurde an den Eintragungen zum Geldtransit. Wird das Kassenbuch nachträglich geführt, wird oft vergessen den Bargeld-Transfer zwischen Kasse und Bankkonto richtig einzutragen. Da dies meist erst im Rahmen der Buchführungserstellung auffällt, wird der entsprechende Eintrag noch eingefügt, was häufig nichteinmal ein geschultes Auge erkennen kann.

Montag, 22. April 2013

Steuerpflicht von Streubesitzdividenden

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs wurde die in Deutschland angewendete Steuerbefreiung von Streubesitzdividenden zwischen Kapitalgesellschaften mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Damit sind Dividenden von einer Kapitalgesellschaft an eine andere körperschaftsteuerpflichtig, wenn die Beteiligung unter 10 % beträgt.

Verrechnung von Altverlusten aus Wertpapiergeschäften

In der Steuererklärung 2013 besteht letztmalig die Möglichkeit, Verluste aus Wertpapiergeschäften, die vor dem 01.01.2009 entstanden sind, mit hinterher entstandenen Veräußerungsgewinnen aus Wertpapiergeschäften zu verrechnen. Danach sind derartige Altverluste nur noch mit Gewinnen aus neuen Spekulationsgewinnen (z.B. aus Grundstücksverkäufen) zu verrechnen. Um die Verluste nutzen zu können, würde es sich beispielsweise anbieten, derzeitige Kursgewinne durch einen Verkauf zu realisieren. Der anschließende Wieder-Einkauf der entsprechenden Papiere am folgenden Tage scheint nach derzeitiger herrschender Meinung keinen Gestaltungsmissbrauch darzustellen.

Erleichterung bei der Offenlegung von Kleinstunternehmen

Die Offenlegungspflichten im elektronischen Bundesanzeiger wurden für Kleinstunternehmen gelockert. Ab dem Bilanzstichtag 31.12.12 ist der Jahresabschluss nicht mehr kostenpflichtig zu veröffentlichen, sondern nur noch beim Bundesanzeiger zu hinterlegen. Der Vorteil ist neben der Einsparung der Offenlegungsgebühr, dass Wettbewerbe die Daten nur noch dann einsehen können, wenn Sie dies kostenpflichtig beim Bundesanzeiger anfordern.

Montag, 15. April 2013

Änderungen des Reisekostenrechts ab dem 01.01.2014

Ab dem Jahr 2014 entfällt die 3-stufige Ermittlung der Verpflegungsmehraufwendungen. Künftig gibt es nur noch 2 Stufen (Abwesenheit über 8 Stunden = 12 Euro, ganztätig = 24 Euro). Die Entfernungspauschale findet auf Wegen zur ersten Tätigkeitsstätte Anwendung. Dies kann auch ein Arbeitsplatz außerhalb des eigenen Unternehmens sein. Die erste Tätigkeitsstätte kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden.

Donnerstag, 11. April 2013

Beitragsserie Kassenführung: fortlaufende Kassenbons

Betriebsprüfer und Umsatzsteuer-Sonderprüfer verschärfen zunehmends die Überprüfung der Kassenführung und Kassensysteme. Fehlerhafte Daten und Unterlagen können hier zu Erlöszuschätzungen, im schlimmsten Fall zu eine Vollschätzung der gesamten Buchhaltung führen, daher zeigen wir in unserer Beitragsserie Kassenführung verschiedene Problempunkte im Bereich der Kassenführung auf. Auch Unternehmen, die nicht buchführungspflichtig sind, sondern ihren Gewinn im Sinne der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, sind hiervon betroffen, da auch hier entsprechende Aufzeichnungspflichten vorliegen.

Brennpunkt: Kassenbons
Werden im Rahmen der Kassenführung Registrierkassen verwendet, so sind die entsprechenden Kassenbons aufzubewahren, um den Nachweis über die entsprechenden Umsätze führen zu können. Werden lediglich die Tagesendsummenbons bzw. Kassenberichte aufbewahrt, so ist darauf zu achten, dass die fortlaufend durchnummerierten Z-Bons vollständig vorhanden sind. Sind die Z-Bons lückenhaft, kann dies als Verschleierung von Einnahmen gewertet werden. Auch wenn nur Korrekturbuchungen oder Stornos erfasst wurden, sind diese aufzubewahren.

Freitag, 5. April 2013

Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten

Seit dem Veranlagungsjahr 2006 sind Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig, sondern nur noch anteilig als Werbungskosten bei den jeweiligen Einkünften zu berücksichtigen. Diese Regelung war lange Zeit umstritten, scheint nun aber endgültig zu sein, da sämtliche Verfahren vor dem BFH beendet wurden und keine Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde.

Dienstag, 26. März 2013

Kfz-Kosten schätzen

Obwohl betriebliche Kosten grundsätzlich immer mittels Belegen nachzuweisen sind, hat der BFH bereits im Jahre 1992 eine teilweise Schätzung von Spritkosten zugelassen. Das Urteil hat nach wie vor Gültigkeit. Fehlen in der Buchhaltung offensichtlich Spritkosten, können die fehlenden Kosten mittels Schätzung ermittelt und angesetzt werden. Hierzu sind lediglich zwei Angaben notwendig:
1) Der Durchschnittsverbrauch laut Hersteller
2) Der durchschnittliche Spritpreis, welcher vom Mineralölwirtschaftsverband e.V. veröffentlicht wird.

Freitag, 22. März 2013

Handwerkerleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im privaten Haushalt sind betreffend der Lohnanteile im Rahmen der Einkommensteuererklärung steuermindernd anrechenbar. Im Bereich der Handwerkerleistungen sind die Voraussetzungen, dass es sich um eine Handwerkerleistung handelt, die auch von Personen des Haushalts selbst ausgeführt werden könnten und dass tatsächlich bei Ausführung der Leistung bereits ein bewohnter Haushalt vorliegt. Wie der BFH zwischenzeitlich urteilte, spielt die ertragsteuerliche Einstufung der Handwerkerleistung als Herstellungskosten keine Rolle bei der Berücksichtigung als Handwerkerleistung. Somit können beispielsweise auch Kosten für nachträglich erstellte Anbauten berücksichtigt werden.

Samstag, 16. März 2013

Beitragsserie Kassenführung: Kassensturz

Betriebsprüfer und Umsatzsteuer-Sonderprüfer verschärfen zunehmends die Überprüfung der Kassenführung und Kassensysteme. Fehlerhafte Daten und Unterlagen können hier zu Erlöszuschätzungen, im schlimmsten Fall zu eine Vollschätzung der gesamten Buchhaltung führen, daher zeigen wir in unserer Beitragsserie Kassenführung verschiedene Problempunkte im Bereich der Kassenführung auf. Auch Unternehmen, die nicht buchführungspflichtig sind, sondern ihren Gewinn im Sinne der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, sind hiervon betroffen, da auch hier entsprechende Aufzeichnungspflichten vorliegen.

Brennpunkt: Kassensturz
Betriebsprüfer haben heute zahlreiche Möglichkeiten, über digitale Datenabgleiche zwischen Finanzbuchführung, Kassenbuch, Datenbestand der elektronischen Kasse und vielen weiteren Daten (Wetterdaten, Veranstaltungspläne usw.) eine Plausibilitätsprüfung durchzuführen, die Auffälligkeiten im Bereich der Bareinnahmen aufdecken. Die einfachste Variante, Ungereimtheiten zu entdecken bestand jedoch schon vor dem Beginn des digitalen Zeitalters. Es handelt sich dabei um den Kassensturz, also den Abgleich des aktuellen Kassenbestandes vor Ort mit den aktuellen Daten des Kassenbuches. Dies muss deshalb möglich sein, weil für die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung das tägliche erfassen im Kassenbuch voraussetzt! In der Regel betrifft der Prüfungszeitraum bei normalen Außenprüfungen nicht das laufende Jahr, weshalb das durchführen des Kassensturzes seitens eines Betriebsprüfers oft nicht als Gefahr gesehen wird. Tatsächlich kann der Betriebsprüfer dies aber als zusätzliches Indiz für eine fehlerhafte Kassenführung werten.

Mittwoch, 13. März 2013

Musterverfahren zur Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen

Seit die Bundesregierung die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gesetzlich verankert hat, sind Vorsorgeaufwendungen, die über die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung hinausgehen in vielen Fällen nicht steuerlich abzugsfähig. Unter dem Aktenzeichen X R 5/13 ist nun ein Musterverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig, bei dem auch die Berücksichtigung zusätzlicher Vorsorgeaufwendungen gefordert wird. Einkommensteuerbescheide können mit Bezug auf dieses Verfahren offengehalten werden, um von einer möglichen positiven Gerichtsentscheidung zu profitieren.

Freitag, 8. März 2013

BFH bestätigt Ansatz des Bruttolistenpreises bei der 1%-Methode

Mit einem aktuellen Urteil bestätigt der Bundesfinanzhof die aktuelle Vorgehensweise beim Ansatz des Bruttolistenneupreises im Rahmen der 1%-Methode. Fraglich war hier, ob bei der Ermittlung des privaten Kfz-Nutzungsanteils bei einem Gebrauchtwagen der geringere Kaufpreis als Basis verwendet werden kann. Dies hat der BFH nun abgelehnt und sich der Finanzverwaltung angeschlossen. Die 1%-Methode sei eine stark typisierende Methode, bei der pauschale Ansätze nicht zu beanstanden seien. Zudem gäbe es jederzeit die Möglichkeit durch das Führen eines Fahrtenbuches, die tatsächlichen Kosten entsprechend der tatsächlichen Nutzung aufzuteilen, um die Anwendung der 1%-Methode zu vermeiden.

Montag, 4. März 2013

Urteil zur erbschaftsteuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen noch in diesem Jahr

Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich noch in diesem Jahr über die derzeitige schenkungs- und erbschaftsteuerliche Bewertung von Betriebsvermögen ein Urteil fällen. Da es derzeit möglich ist, zum Nulltarif oder zumindest nahe daran, Anteile oder Betriebsvermögen zu übertragen, sind erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung aufgekommen. Die extrem günstige aktuelle Regelung wird vermutlich keinen Bestand für die Zukunft haben, weshalb (sowieso schon angedachte) Übertragungen möglichst noch im laufenden Jahr erfolgen sollten.

Montag, 25. Februar 2013

Werbungskosten im Rahmen der Vermietungstätigkeit bei Leerstand

Steht eine Mietwohnung über einen längeren Zeitraum leer, kann das Finanzamt unter Umständen das Ende der Vermietungsabsicht annehmen und damit den gesamten Werbungskosten-Abzug streichen. Dem konnte bisher entgegengewirkt werden, wenn Nachweise über Vermietungsversuche (z.B. Mietanzeigen) erbracht wurden. Zwischenzeitlich reicht dies auf lange Sicht nicht mehr aus. Der Vermieter muss geeignete Maßnahmen unternehmen, um das Objekt zu vermieten. Dies kann beispielsweise die Einschaltung eines Maklers oder die Renovierung/ Sanierung des Objekts sein.

Urteil zur Privatnutzung betrieblicher PKWs

Mit einem aktuellen Urteil wurde die in letzter Zeit sehr belastende Rechtsprechung betreffend der Versteuerung von Privatanteilen für die PKW-Nutzung, wesentlich entschärft.
Nachdem in den letzten Jahren für jedes privat nutzbare Fahrzeug, für das kein Fahrtenbuch geführt wurde, parallel die Privatnutzung anhand der 1%-Methode zu versteuern war, gilt nun die Regelung, dass bei Vorhandensein von gleichwertigen Fahrzeugen im Privatvermögen, keine Versteuerung vorzunehmen ist. Der Anscheinsbeweis verneint in diesem Fall eine private Nutzung des betrieblichen Fahrzeuges, wenn bereits ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung steht.

Montag, 18. Februar 2013

Leistungen an einen Unternehmer für dessen Privatbereich

Bei grenzüberschreitenden Leistungen, die regelmäßig für Privathaushalte erbracht werden (z.B. Pflege- und Betreuungsleistungen, aber auch Beratungsleistungen), hängt die Entscheidung, in welchem Land die Leistung umsatzsteuerbar ist davon ab, ob die Leistung tatsächlich für private Zwecke oder für das Unternehmen des Leistungsempfängers bezogen werden. Der leistende Unternehmer muss sich dies vom Auftraggeber schriftlich bestätigen lassen.

Dienstag, 12. Februar 2013

Erhöhung der Beträge für den Verlustrücktrag

Für Verluste im Rahmen, die ab dem Jahr 2013 entstehen, erhöht sicher der mögliche Verlustrücktrag in das Vorjahr von bisher 511.500 Euro auf 1.000.000 Euro (bei Einzelveranlagung) bzw. von 1.023.000 Euro auf 2.000.000 Euro. Die Werte der Einzelveranlagung gelten auch für Verluste im Bereich der Körperschaftsteuer.

Montag, 4. Februar 2013

Umsatzsteuerliche Behandlung von Trinkgeldern

Trinkgelder, die von Gästen direkt an das bedienende Personal (Arbeitnehmer) ausgezahlt werden, unterliegen nicht der Umsatzbesteuerung. Anders sieht es bei dem Fall aus, dass ein Unternehmer Trinkgelder erhält. Diese stellen immer ein Entgelt im Sinne der Umsatzsteuer dar. Auch wenn der Arbeitgeber alle Trinkgelder einsammelt und anschließend auf das gesamte Personal verteilt, liegt eine Umsatzsteuerpflicht vor!

Dienstag, 29. Januar 2013

Vorsteuer bei gemischt genutzten Gebäuden

Der Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ein Gebäude, das gemischt genutzt wird, ist nur dann möglich, wenn bis zum 31.05. des Jahres nach der Anschaffung oder Herstellung eine entsprechende Geltendmachung gegenüber dem Finanzamt erklärt wird. Eine eventuelle Fristverlängerung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Erklärung spielt hierbei keine Rolle! Nehmen Sie daher beim Erwerb oder Bau eines entsprechenden Objekts rechtzeitig Kontakt mit uns auf, damit wir entsprechende Zuordnungsentscheidungen fristgerecht treffen können.

Montag, 21. Januar 2013

Änderungen bei einigen Berufsgenossenschaften

Zum Jahreswechsel haben sich bei einigen Berufsgenossenschaften die Strukturschlüssel geändert, die für die richtige Ermittlung der Beiträge notwendig sind. Betroffene Unternehmen wurden von den Berufsgenossenschaften informiert und der neue Strukturschlüssel mitgeteilt. Dieses Schreiben muss unbedingt dem zuständigen Lohnbearbeiter weitergeleitet werden, damit die Abrechnungen richtig erstellt werden können.

Montag, 14. Januar 2013

Anpassung der Sozialversicherungsgrößen

Zum 01.01.2013 wurden die Sozialversicherungsgrößen neu angepasst. Sie betragen nun wie folgt.

- Grenze zur Befreiung von der Krankenversicherung bei Arbeitnehmern: 4.350 Euro monatlich
- Beitragsbemessungsgrenze für KV und PV: 3.937,50 Euro monatlich
- Beitragsbemessungsgrenze für RV und ALV in den alten Bundesländern: 5.800 Euro monatlich

Montag, 7. Januar 2013

Änderungen beim Elterngeld ab dem 01.01.2013

Bei der Ermittlung des Elterngeldes gibt es einige Neuerungen, die in vielen Fällen zu einem geringeren Anspruch führen werden. Es ist nach wie vor möglich durch die Änderung der Steuerklassen ein höheres Elterngeld zu erhalten. Neu ist hierbei jedoch, dass der Wechsel der Steuerklasse mindestens 7 Monate vor der Geburt stattgefunden haben muss!

Mittwoch, 2. Januar 2013

Probleme bei fehlerhaften Kassenaufzeichnungen

Betriebsprüfer verwerfen immer häufiger die Buchhaltung und schätzen die Einnahmen wegen fehlerhafter oder nicht nachvollziehbarer Kassenaufzeichnungen. Handschriftlich geführte Kassenaufzeichnungen müssen durch Kassenendbons oder andere Listen ergänzt werden, aus denen die Ermittlung der Einnahmen ersichtlich ist.