Freitag, 18. Januar 2019
Beitragsbemessungsgrenzen 2019
KV/PV: 54.450 Euro jährlich
RV/AV: 80.400 Euro jährlich
Arbeitnehmer sind nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig ab Brutto 60.750 Euro Jahresbrutto.
Montag, 7. Januar 2019
Allgemeingültiger Mindestlohn steigt ab 2019
Der allgemeingültige Mindestlohn steigt zum 01.01.19 auf 9,19 Euro brutto pro Stunde und ab 01.01.20 auf 9,35 Euro brutto pro Stunde.
Donnerstag, 3. Januar 2019
Änderungen zum 01.01.19 durch das Jahressteuergesetz
-Die Versteuerung des Privatanteils von Firmenwagen:
bei Plug-In Hybrid und Elektrofahrzeugen wird der 1% Wert halbiert, wenn die
Anschaffung zwischen 01.01.19 und 31.12.21 erfolgt.
-Jobtickets für Mitarbeiter können steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet
werden
-Für Firmen-E-Bikes müssen die Mitarbeiter keinen Privatanteil versteuern bei
Zulassungen bis 25Km/H.
-Kindergeld, Freibeträge und Grundfreibetrag werden erhöht
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