Montag, 30. November 2015

Kindergeld ab 2016

Ab 2016 ist für die Auszahlung des Kindergelds die schriftliche Mitteilung der Steuer-ID-Nummer des Kindes und des Zahlungsempfängers zwingend an die auszahlende Behörde mitzuteilen. Die Mitteilung kann im Laufe des Jahres 2016 durchgeführt werden. Sollte dies bis Jahresende nicht erfolgen, wird das Kindergeld zurückgefordert.

Montag, 23. November 2015

Weihnachtsfeier / Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen können zweimal im Jahr mit bis zu 110 Euro Aufwand je Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei durchgeführt werden. Die frühere 110-Euro Grenze wurde ab 2015 in einen Freibetrag umgewandelt, so dass nur noch der übersteigende Betrag zu versteuern ist (ggf. im Rahmen der Pauschalversteuerung).

Montag, 16. November 2015

Automatischer Informationsaustausch von Kontodaten

Ab 2016 werden jährlich automatisch bestimmte Kontodaten von den Finanzinstituten an die Finanzbehörden gemeldet. Dies betrifft alle Bankkunden, die in einem anderen Land ansässig sind, das am Informationsaustausch teilnimmt. Umgekehrt heißt das aber auch, dass die ausländische Bank eines in Deutschland ansässigen Kunden die entsprechenden Daten an die entsprechenden Behörden weiterleitet. Dabei werden unter u.a. die Kontoendbestände zum 31.12. des Jahres und die gutgeschriebenen Kapitalerträge mitgeteilt.

Montag, 9. November 2015

Beschäftigung von Asylsuchenden

Bei der Beschäftigung von Asylsuchenden kommt es entscheidend auf den Status des Asylverfahrens an. Anerkannte Flüchtlinge können ohne weitere Genehmigung wie übliche Angestellte beschäftigt werden. Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und geduldete Personen können erst nach einer Wartezeit von 3 Monaten, sowie einer konkret beantragten Beschäftigung eingestellt werden.

Montag, 2. November 2015

Höhere Anforderungen an Registrierkassen ab 2017

Ab 2017 gelten für Registrierkassen erhöhte Voraussetzungen. Dies sind u.a. die digitale Auswertung der unverdichteten Einzelvorgänge, sowie die dauerhafte Speicherung, im Zweifelsfall über eine externe Sicherung. Alte Kassensysteme sollten bis Ende 2016 überprüft werden, da diese bei Nichterfüllung der Voraussetzungen vom Finanzamt zur Verwerfung der gesamten Buchführung führen können.