Montag, 16. Oktober 2023

Kontrollabfragen bei Online-Vermietungsportalen (z.B. Airbnb)





Zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung bei der Vermietung von Ferienwohnungen und Wohnraum nutzen die Finanzbehörden inzwischen die Möglichkeiten über internationale Gruppenauskünfte an die Daten der Vermittlungsseiten zu kommen. Aktuell werden die Daten von ca. 56.000 Anbietern ausgewertet und mit den abgegebenen Steuererklärungen verglichen. Auch für andere Online-Portale wie Händlerplattformen gibt es inzwischen gesetzliche Meldepflichten, so dass die Finanzverwaltungen über die entsprechenden Portale einfach auf zahlreiche Daten der verschiedenen Händler zugreifen können.

Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen

Der BFH hat mit einem aktuellen Urteil bestätigt, dass der Vorsteuerabzug für Betriebsveranstaltungen vollständig entfällt wenn die Grenze von 110 Euro pro Arbeitnehmer überschritten wird.